Abschreibung
Der Wertverlust des Produktionsvermögens, das sich aus Anlage- und Umlaufvermögen zusammensetzt, wird als Abschreibung bezeichnet. Ob die Reduktion aufgrund von Abnutzung, Alterung oder Unfall entstanden ist, spielt dabei keine Rolle. Die Abschreibung dient dazu, den aktuellen Wert des Betriebsvermögens zu bestimmen. Die Abschreibung kann linear oder degressiv erfolgen, je nach Abschreibungsgegenstand empfiehlt sich eine der Varianten. Der Gesetzgeber gibt vor, dass der Abschreibungszeitraum anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer errechnet werden muss.
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