Absicherung für freie Journlisten: Krankheit, Rente, Berufsunfähigkeit, Haftpflicht und Alter – ist alles erforderlich?
Wer als freier Journalist tätig ist, sollte bestimmte Vorkehrungen treffen. Themenfelder sind hier
– die Absicherung für den Krankheitsfall
– eine Pflegeversicherung
– eine Rentenabsicherung
– eine Berufsunfähigkeitsversicherung
– eine Berufs- und eine Vermögensschadenhaftpflicht sowie
– eine Altersvorsorge (Riester, Rührup oder Lebensversicherung).
Der Deutsche Journalistenverband als Berufsorganisation der Journalisten empfiehlt hier, sich als Freier entsprechend abzusichern. Lt. Versicherungsexperte Helge Kühl sei es empfehlenswert, als Freier die Zugehörigkeit bei der Künstlersozialkasse zu behalten (i.V.m. einer Gesetzlichen Krankenversicherung). Dies, so Kühl, sei bereits eine erste Basisabsicherung auch für den Pflege- und den Rentenbereich.
Ebenfalls eine wichtige Säule für die Freien sei die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier wird empfohlen, dass man bei verschiedenen Anbietern anfragt, um am Ende auch alle gewünschten Bereiche abgedeckt zu haben. Wichtig hier ist, dass der Vertrag kein Abstraktes Verwertungsrecht beinhaltet. Das würde sonst bedeuten, dass der Journalistin in nahezu jedem beliebigen Beruf eingesetzt werden kann, ehe er Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält.
Beruflich existentiell wichtig sind eine Betriebshaftpflichtversicherung. Hier kann man mit einem Beitrag von unter 100,00 Euro pro Jahr bereits eine gute Vorsorge für sein Unternehmen treffen und sich für den Schadensfall absichern.
Der Bereich der Altersvorsorge sollte grundsätzlich ebenfalls ein Thema sein, wobei hier die persönliche Lebens-, Vermögens- und Einnahmesituation eine große Rolle spielt. Wer per KSK versichert ist, kann sich über die gesetzliche Rentenversicherung bereits eine Grundversorgung über die erworbenen Ansprüche sichern. Darüber hinaus können Riester- oder Rührup-Verträge sinnvoll sein, wobei die Individuelsituation entscheidend ist.
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