Abwasserberechnung – das aktuelle personenbezogene Modell steht auf dem Prüfstand

Aus Von Ramona Schittenhelm

Karlskron Rein informierenden Charakter hatte der Punkt „Einführung des Frischwassermaßstabes“ und „Einführung der gesplitteten Abwassergebühr. Kämmerer Lothar Schmitt informierte sämtliche (neue) Gemeinderäte über die Problematik. Bislang würde man in Karlskron die Abwassergebühren nach einem personenbezogenen Maßstab berechnen. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es hier noch genau zwei Gemeinden, die dies so praktizieren. Von Seiten des Bayerischen Gemeindeates und des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes würde hier schon seit Jahren eine Umstellung auf den Frischwasser-Maßstab angeraten. Dieser würde mehr Rechtssicherheit für die Gemeinde bieten, so der Verband.
Der bisherige Gemeinderat entschied sich bislang dennoch für die Fortführung des bisherigen Berechnungsmodelles, da man dieses für die Bürger im gesamten Gemeindebereich als fairer erachtete. Eine Umstellung würde zu einer Umverteilung der Kosten unter den Bürgern führen. Denn: die Gesamtkosten selbst würden in etwa gleich bleiben, erklärte der Kämmerer. Eine Kostenmehrung entstünde z.B. durch die Umstellungsmodalitäten und das notwendige Ingenieurbüro sowie den erhöhten Verwaltungsaufwand.

Während sich die bisherige Berechnung rein auf die Personen bezieht berechnet sich der Frischwassermaßstab auf Basis des Aufwandes und der Anzahl der Kubikmeter an Frischwasser. Der so ermittelte Kubikmeterpreis wird entsprechend der abgerechneten Menge an Frischwasser angesetzt und im Bescheid ausgewiesen. Entschieden wird zum Thema in der Folgesitzung, da man auch den neuen Gemeinderäten verstärkt die Möglichkeit geben wollte, sich vorab erst einmal mit den Kollege zu beraten und konsequent zu informieren, erklärt Bürgermeister Kumpf.
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