Bebauung in Brautlach ist an Lärmschutz-Maßnahmen gebunden

Aus Von Ramona Schittenhelm

Karlskron Die Maßnahmen rund um die Photovoltaik-Anlage in der Hochstraße können weiter geführt werden. Denn die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mitsamt den insgesamt 29 behördlichen Stellungnahmen ist ohne nennenswerte Einwände erledigt wurde. Thematisiert wurden beispielsweise Ausgleichsflächen-Regelungen des Landratsramtes sowie des Bayerischen Bauernverbandes sowie die Anmerkung der Gemeinde Langenmosen dass durch die Ausgleichsflächen keine Beeinträchtigungen der Bestandsflächen erfolgen dürfen. Dies sei jedoch entsprechend ausführlich geregelt worden, so dass der Gemeinderat den Feststellungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und anschließend den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 32 für das Sondergebiet einstimmig beschloss.

Im Zusammenhang mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brautlach wurden die Gemeinderäte mit den ersten Entwurfsplanungen unter Zugrundelegung der Lärmschutzsituation informiert. Die Planer erklärten, dass – wenn man als Gemeinde eine Wohnbebauung quasi in zweiter Reihe in Brautlach (hinterhalb des Gewerbegebietes) erzielen möchte den gewerblich genutzten Bereich entlang der Bundesstraße B13 komplett per Lärmschutzmaßnahmen abgrenzen muss. Dies könne sowohl durch bauliche Maßnahmen als auch durch einen Lärmschutzwall erfolgen. Wichtig sei jedoch, dass dies durchgängig über die komplette Länge erfolge. – Angedacht ist, die gewerblichen Flächen in Richtung Aretinstraße komplett zu überplanen und in diesem Zusammenhang auch nach einem Lärmschutzbereich von einer Misch- in eine Wohnbebauung überzugehen. Beschlossen wurde hierzu bislang noch nichts. Die Fraktionen werden sich hierzu in den kommenden Wochen beraten und dann gemeinsam eine entsprechende Planung weiter forcieren.