Bestattungsgebühren in Karlskron werden angepasst: Deutlicher Anstieg notwendig
Karlskron Die Grabgebühren sowie die Gebühren für Bestattungen in den gemeindlichen Friedhöfen Karlskrons werden deutlich teurer. Wer zukünftig ein Einzelgrab am (neuen) Karlskroner Friedhof möchte, muss jährlich 61 Euro zahlen. An allen anderen Friedhöfen liegt der Jahressatz bei 70 Euro, da dort Tieflegungen möglich sind. Bisher lag der Preis je Einzelgrab im Ortsbereich generell bei 19,50 Euro.
Die Kosten für ein Familiengrab liegen in Karlskron bei 68 Euro und im Rest (Tieflegung) 83,00 Euro pro Jahr. Im Vergleich zu den bisherigen 38,50 Euro ebenfalls fast eine Verdoppelung der Grabgebühren.
Die Gebühren für eine Urnennische steigt von bisher 5,50 Euro auf 50 Euro und für ein Kindergrab bei 53 Euro pro Jahr (6,50 Euro). Die Leichenhausbenutzungsgebühr beträgt zukünftig 140,00 Euro (bisher 40,00 Euro). Die Laufzeit für eine Grabstätte liegt bei 15 Jahren. Die Grabgebühren werden bei Fälligkeit für die volle Laufzeit berechnet.
Die letzte Gebührenanpassung war 1987. Mit den alten Gebühren konnte eine Kostendeckung von rund 20-30 Prozent erreicht werden, zukünftig wird eine Kostendeckung von 80 Prozent angepeilt. Zurückzuführen ist die ziemlich deutliche Mehrung auf die lange zurückliegende Gebührenanpassung und die zuletzt intensiven Arbeiten an allen Friedhöfen bzw. Leichenhäusern, erklärt Bürgermeister Stefan Kumpf. Auch wenn die Gebührenerhöhungen massiv sind, trugen alle Gemeinderäte die mit sofortiger Wirkung beschlossene neue Satzung mit. Wirksam werden die neuen Gebühren bei neuen Begräbnissen bzw. notwendigen Neu-Berechnungen nach Ablauf einer Ruhefrist. Bereits verrechnete Grabstätten sind bis zum Ende der Laufzeit nicht von den neuen Gebühren betroffen.
Kommentare sind geschlossen.