Covid19 und andere Infektionen im Arbeitsalltag
Covid19 – umgangssprachlich bekannt als Corona – beschäftigt auch die Arbeitswelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Schutzvorkehrungen zu treffen für ihre Beschäftigten.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden in der Praxis vor allem folgende Maßnahmen eingeleitet:
- Ein Desinfektionsspender am Einlass zu den Firmenräumlichkeiten bzw. wenn man verschiedene Teilbereiche des Unternehmens hat
- Mund-Nasen-Bedeckungen
- in Hoch-Zeiten Abtrennungen der einzelnen Arbeitsplätze zueinander (z.B. durch Plexiglasscheiben)
- Kundenkontakte nur i.V.m. abtrennenden Scheiben
- Mitarbeiter in Bezug auf Hygiene sensibilisieren
Die Covid-Pandemie ist aber letztlich ein Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes, einzelne Arbeitsschritte müssen gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden. Dies kann z.B. erfolgen durch Aushänge, Mitteilungen über das Intranet-des Unternehmens (sofern alle Mitarbeiter auch einen Zugriff darauf haben).
Denn Arbeitsschutz hat den Anspruch, Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Wenn man in die Untergruppierung des sozialen Arbeitsschutzes schaut, geht es hier um das Thema Arbeitszeit, den Jugendarbeitsschutz sowie den Mutterschutz.
Die letztendliche Verantwortung dafür trägt der Unternehmer. Geregelt ist das im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es setzt europäisches Recht in nationales um und ist für fast jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber gültig.
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