Der Verkehrssicherheitsbeauftragte des Landratsamtes Kelheim informiert: Be Smart – Klick und Start!

Aus Von Ramona Schittenhelm

Der Verkehrssicherheitsbeauftragte des Landratsamtes Kelheim, Bernhard Strauß, informiert im Rahmen der Verkehrssicherheit:  Der Sicherheitsgurt ist nach wie vor Lebensretter Nr. 1 im Straßenverkehr. Leider haben das noch immer nicht alle Verkehrsteilnehmer erkannt und viele dies mit ihrem Leben bezahlt. Fast jeder Dritte, der bei Verkehrsunfällen in Bayern im vergangenen Jahr ums Leben gekommen ist, hatte keinen Sicherheitsgurt angelegt.

Verschiedene technische Hilfsmittel, wie Airbag und ABS haben den Schutz der Fahrzeuginsassen erkennbar verbessert. Auch der beste Airbag kann jedoch den Sicherheitsgurt nicht ersetzen. Alle Sicherheitssysteme zusammen sind das beste Rezept, um sicher durch die alltäglichen Gefahren des Straßenverkehrs zu kommen. Gurt tragen heißt daher: Leben retten!

Der Aufprall mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h entspricht einem Sturz aus 10 Metern Höhe.

Klick & Start gilt auch für die jüngsten Verkehrsteilnehmer – die Kinder, die im Auto mitfahren. Nicht immer können Kinder selbst für die „richtige“ Sicherheit sorgen. Deshalb unser Appell an Eltern, Großeltern, Geschwister oder alle Anderen, die Kinder im Auto mitnehmen: Kindersicherung ist aktiver Kinderschutz.

Richtige Kindersicherung geht so:

–      Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen mit besonderen Rückhalteeinrichtungen gesichert werden.

–      Kinder, die älter oder größer sind, müssen mit dem Standardgurt gesichert werden.

Achten Sie aber darauf, dass der Gurt nicht über die Halspartie des Kindes läuft. Viele Sicherheitsgurte sind höhenverstellbar und lassen sich an die Körpergröße individuell anpassen.

Beachten Sie, dass Rückhalteeinrichtungen für Kinder in fünf „Gewichtsklassen“ eingeteilt sind:

–      Klasse 0: Körpergewicht von weniger als 10 kg (etwa bis neun Monate)

–      Klasse 0+: Körpergewicht weniger als 13 kg (etwa bis ca. zwei Jahre)

–      Klasse I: Körpergewicht von 9 kg bis 18 kg (etwa bis ca. vier Jahre)

–      Klasse II: Körpergewicht von 15 kg bis 25 kg (etwa drei bis sieben Jahre)

–      Klasse III: Körpergewicht von 22 kg bis 36 kg (ab ca. vier bis zwölf Jahre)

Die Gewichtsangabe auf der Rückhalteeinrichtung bezieht sich auf das Körpergewicht des Kindes. Sitzkissen mit Zulassung 36 kg können auch von schwereren Kindern verwendet werden. Die spezielle Eignung einer Rückhalteeinrichtung (z.B. nur für Vordersitze oder nur für Rücksitze, nur für bestimmte Fahrzeuge) ergibt sich aus der Gebrauchsanleitung.

Sicherungspflicht besteht in allen Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, insbesondere für Pkw.  Keine Ausnahmen gelten für Kinder, die im Fahrzeug von Großeltern, Nachbarn usw. mitgenommen werden. Auch hier müssen die Kinder ordnungsgemäß gesichert werden!  Wer Kinder im Auto mitnimmt, muss für altersgemäße Rückhaltevorrichtungen sorgen, so verlangen es die gesetzlichen Bestimmungen. Seit April 2008 gelten für diese Kindersitze neue Regelungen. Die Euro-Prüfnorm muss stimmen, sonst droht ein Bußgeld.

01 und 02 verboten – 03 und 04 erlaubt

Nach welcher Norm das jeweilige Kinderschutzsystem getestet wurde, steht auf einem kleinen weißen oder orangefarbenen Etikett mit Gewichtsklasse, Herstellernamen und dem Prüfzeichen, das an den Kindersitzen deutlich lesbar, dauerhaft und verschleißfest angebracht sein muss. Steht dort die Prüfnorm ECE R 44/03 oder ECE 44/04, dann erlaubt der Gesetzgeber deren Verwendung. Steht dort aber die Nummer ECE R 44/01 oder ECE 44/02, dann müssen diese Sitze ausgetauscht werden. Das Verbot gilt europaweit. Die genannten Modelle sind zum Teil 15 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Wird das Verbot nicht beachtet, droht ein Bußgeld von 30 Euro. Sind mehrere Kinder nicht gesichert sogar 35 Euro.