Digitalfunk für Feuerwehren – in allen Gemeinden nach gleichen Kriterien
München Die Pläne des bayerischen Innenministeriums, Gemeinden von der staatlichen Förderung für digitale Endgeräte ihrer Feuerwehren auszuschließen, hat Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl scharf kritisiert: „Das Glecihbehabndlungsgebot verlangt, alle Gemeinden und Städte gleichermaßen zu fördern. Wenn eine Stadt oder Gemeinde beschlossen hat, kein eigenes gemeindliches Grundstück für einen Antennenmast anzubieten, so darf dies Kommune nicht von der für alle Gemeinden geltenden staatlichen Förderung asugeschlossen werden. Wir werden mit dem bayerischen Innenmister darüber noch intensive Gespräche führen.“
Das bayerische Innenministerium hatte gestern in einer Pressemitteilung erklärt, dass keine Kommune um die staatliche Entgeldförderung fürchten müsse, „wenn sie konstruktiv bei der Suche nach Standortgrundstücken mitwirke.“ Deutlicher formuliert der aktuelle Entwurf eines Sonderförderprogramms für digitale Endgeräte: „Haben Gemeinden für den Netzaufbau technisch erforderliche Standorte nicht bereitgestellt, ist eine Förderung der Endgeräte nach diesem Sonderförderprogramm ausgeschlossen.“
Brandl: „Das ist nicht akzeptabel. Vor zwei Jahren haben wir uns dem Innenminister gegenüber bereit erklärt, dass die Kommunen bei der Einführung des Digitalfunks die Betriebskosten anteilig mittragen. Zudem haben wir zugesagt, die Gemeinden aufzufordern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten geeignete Standorte für Digitalfunkantennen zu suchen. Eine Verknüpfung zwischen Bereitstellung eines kommunalen Grundstücks für den Staat und einer Förderung der digitalen Endgeräte für die Feuerwehr war weder beabsichtigt noch vereinbart. Es ist nicht fair, wenn jetzt einzelne Gemeinden im Freistaat der Geldhahn zugedreht wird. Das werden wir klar zur Sprache bringen.“
Der Freistaat Bayern baut derzeit ein digitales Funknetz für Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehren auf. Im Herbst 2009 hatten die kommunalen Spitzenverbände mit dem Freistaat vereinbart, dass Städte und Gemeinden – wenn möglich – geeignete Grundstücke für staatliche Antennenmasten zur Verfügung stellen. Der Freistaat stellt eine 80 Prozentige Förderung der Beschaffung digitaler Funkgeräte für die Feuerwehren in Aussicht.
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