Gewerbeerweiterung in Probfeld interessiert die Bürger

Aus Von Ramona Schittenhelm

Karlskron Die bereits seit einiger Zeit thematisierte Erweiterung der Gewerbeflächen im Ortsteil Probfeld beschäftigte in der Sitzung den Gemeinderat Karlskron. Rund zehn Anwohner waren als Zuhörer in der Sitzung erschienen. Der Gemeinderat hat sich im Vorfeld (früheren Sitzungen) bereits darauf verständigt, eine vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit anzustreben, damit das Verfahren nicht unnötig verzögert wird und man auf Bürgerbedenken eingehen könnte. In der Sitzung am Montag nun wurden die Einwände von behördlicher und privater Seite behandelt. Letztlich wurde die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebietes in Probfeld um aktuell 12,5 Hektar mehrheitlich beschlossen. D.h. der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde gefasst und der um evtl. vom Gemeinderat vorgegebene Änderungen ergänzte Plan wird neuerlich gem. der Verfahrensrichtlinien für die Öffentlichkeit ausgelegt. Genehmigt wurde auch der Bauantrag der Eigentümerin der Fa. Scherm auf Errichtung von PKW-Abstellplätzen im Gemeindebereich Probfeld positiv beschieden.

Im Flächennutzungsplan wurde die maximal mögliche noch zu bebauende Fläche in Probfeld festgelegt und entsprechend von Seiten der Gemeinde soweit die Rahmenbedingungen für die gesamte noch mögliche Fläche von 63 Hektar festgelegt. Hierbei hat man – dies wurde auch in den Stellungnahmen der Behörden ziemlich deutlich – auf einen entsprechenden Schutz von Tieren und Pflanzen, den Umweltschutz und eine Minimierung des Lärmes für die Anwohner geachtet. Die Eingrünung der Gewerbefläche wurde entsprechend deutlich verbreitert. Auf die aktuell behandelte Fläche von 12,5 Hektar wirkt sich das dahingehend aus, dass den Betreibern nur 10,8 Hektar tatsächlich für die Nutzung zur Verfügung stehen, da in den anderen Bereichen Maßnahmen des Umwelt- und Lärmschutzes vorgeschrieben sind.

Dadurch, dass mit der Erweiterung der Gewerbefläche die zweite Zufahrt bereits verpflichtend für das Unternehmen ist,  entzerre sich auch der Verkehr auf die beiden beteiligten Staatsstraßen. Ausgehend vom bisherigen Verkehrs- und Lärmaufkommen sei über dies lt. Unternehmen nur ein Mehr-Aufkommen von 10 Fahrten in 24 Stunden im Vergleich zu bisher zu erwarten. Dies ist die Messgröße für das Lärmgutachten, welches Andreas Kottermair erstellte. Die durch das Unternehmen verursachte Zusatzverkehrsbelastung sei demnach im Vergleich zum regulären normalen Verkehrsaufkommen verschwindend gering.

Weitere Einwände bezogen sich letztlich auf die Ausgleichsflächen für die mit Drainasphalt versiegelte Fläche. Diese Ausgleichsflächen sind entsprechend so zu wählen, dass keine landwirtschaftlich relevanten Flächen zerstört würden. Ebenso ist darauf zu achten, dass durch die Bau- sowie die Ausgleichsflächen nicht Lebensraum von möglicherweise geschützten Tieren zerstört wird. Am Rand der Baufläche befindet sich ein Graben, dessen Pflege entsprechend gewährleistet sein muss.

Letztlich ist der Bauherr noch verpflichtet, ein entsprechendes Rückhaltevolumen für Regenwasser auf der zu bebauenden Fläche vorzuhalten. Ein Teil davon erfolgt über einen Eingrünungsbereich der Baufläche. Darüber hinaus muss der Belag – also der Drainasphalt und der Unterbau – so gewählt werden, dass er wasserdurchlässig ist und das Niederschlagswasser versickern kann. Der Grund für diese Vorgaben ist u.a. das letzte Hochwasser in diesem Bereich  im Januar dieses Jahres. Anhand der damals erhobenen Daten wurden die Rückhaltevolumen entsprechend berechnet und festgelegt.

Den Befürchtungen der Nachbargemeinde Weicherings, dass man durch den vermehrten Verkehr einer übergroßen Lärmbelästigung ausgesetzt sei, begegnete man mit Unterstützung des Landkreises dadurch, dass die beiden betroffenen Staatsstraßen mit einem entsprechenden Lärmreduzierenden Asphalt neu bestückt werden. Bzgl. der Einwände der Bürger aus Deubling – die ebenfalls vor allem durch den Lärm und das erhöhte Verkehrsaufkommen Einbußen ihrer Lebensqualität befürchten – wurde auf die eingehaltenen Lärmrichtlinien sowie einen Ortstermin – Verkehrsschau – am Mittwoch um 14.30 Uhr verwiesen.

An den Ausfahrten des Werksgeländes wird darüber hinaus auf eine entsprechende Verkehrssicherheit Wert gelegt. Eine Linksabbiegespur mit entsprechender Verzögerungsspur, die es den LKWs ermöglicht, ohne zu intensive Verkehrsbehinderung der normalen PkWs einzufädeln, soll das Unfallrisiko an dieser Stelle deutlich minimieren.

Neben den Bauanträgen von Einfamilien- und Doppelhäusern stand noch der Abschluss eines Erschließungsvertrages im Grillheimer Baugebiet „Am Ziegelweg“ an. Dies wurde bereits im vergangenen Jahr erstmals thematisiert. Nun verständigte sich der Gemeinderat darauf, dass man das damals beschlossene Erschließungsträgermodell anwenden würde. Dies sei für alle Beteiligten – Grundstückseigentümer sowie die Gemeinde – die kostengünstigste Lösung und würde sich an bereits im Gemeindegebiet verwirklichten Gebieten orientieren.

Anfragen erfolgten von Bernd Nentwig und Christa Froschmeier bzgl. DSL, Friedhofspflege, Leichenhaustür und Toilettenanlage im Haus der Vereine. Letztgenanntes wird versucht, weiter zu lösen. Allerdings sei eine klassische Schließanlage an der denkmalgeschützten Türe nicht möglich, erklärte Bürgermeister Friedrich Kothmayr. Bzgl. der Friedhofspflege werde versucht, mit dem Landschaftsplaner zu sprechen, was möglich sei. Die DSL-Thematik werde weiter versucht, voranzutreiben. Allerdings würden die Unterlagen von Sakoyn derzeit noch ausstehend sein, so Kothmayr.