Hopfenernte in der Hallertau: Präventionshinweis zu Verkehrsbeeinträchtigungen

Aus Von Ramona Schittenhelm

Hallertau Alljährlich während der Hopfenernte, die in dieser Woche beginnt und voraussichtlich mit Ablauf des Monats September endet, ergeben sich Beeinträchtigungen  der  Straßenverkehrssicherheit vor allem durch Fahrbahnverschmutzungen und sogenannte „Hopfenspikes“.

Im Rahmen des Erntebetriebs kommt es vor, dass Straßen von den aus den Hopfengärten ausfahrenden Transportfahrzeugen verschmutzt werden und besonders bei nasser Fahrbahn, diese Verschmutzungen eine Gefahrenquelle darstellen.

Weiteres Gefahrenpotential für den Fahrverkehr bieten die sogenannten „Hopfenspikes“. Dabei handelt  es sich  um 1 bis 2 cm lange Drahtstücke, die beim Häckseln der Hopfenreben entstehen. Das Häckselgut wird  danach von  den Landwirten    in  den  Hopfengärten ausgebracht,  wo es verrotten soll. Beim Transport  fallen jedoch oftmals Teile des Häckselgutes  von den landwirtschaftlichen Fahrzeugen  auf  die Straße.  Die Drahtstifte  können sich dann wie Nägel in die Reifen von Fahrzeugen aller Art bohren und diese beschädigen.

Dem Fahrzeugbesitzer entsteht dadurch nicht nur finanzieller Verlust, da die Reifen in der Regel nicht mehr zu reparieren sind und durch neue ersetzt werden müssen.  Ein geplatzter Reifen kann  auch  zu schweren Verkehrsunfällen führen.

Vorsicht ist daher für alle Verkehrsteilnehmer angesagt, die in der Hallertau, dem größten zusammenhängenden Hopfenanbaugebiet der Welt, unterwegs sind. Eine häufigere Kontrolle der Reifen während der Hopfenernte ist sicher angebracht. Empfohlen wird auch bei nasser Fahrbahn, an Kuppen oder unübersichtlichen Stellen langsam zu fahren um Zusammenstöße mit den meist langsam fahrenden Erntefahrzeugen zu vermeiden.

Natürlich sind auch die Landwirte gemäß der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, ihre Ladung verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen zu sichern sowie von ihnen verursachte Verschmutzungen umgehend zu beseitigen. Zum  Transport  des Häckselgutes vom Anwesen zu den Hopfenfeldern sollten daher nur geschlossene  Anhänger verwendet werden.