Jahreswechsel als Zeit für Regeländerungen … Teil 1: TÜV-Hauptuntersuchung
Ab April 2012 wird es offensichtlich Änderungen im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung des Autos geben. Dies teilte der TÜV Süd heute mit. Voraussetzung für die Änderung ist, dass das Gesetz durch den Bundesrat noch vorabschiedet wird. Dass dies passieren wird, sei jedoch nur eine Formsache. Die Änderung beinhaltet einen detaillierten Fehlerbericht und eine einheitliche Herangehensweise durch die verschiedenen Prüforganisationen. Basis wird ein einheitliches Mängeltool sein – ein sog. Mängelbaum. Für die Kunden von Vorteil: sie erhalten deteilliertere Hinweise bzgl. der Fehler als bisher.
Der TÜV-SÜD nennt in seiner Presseerklärung ein Beispiel: „Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben“, sagt Jürgen Wolz vom TÜV Süd.
Kundenservice wird auch im Zusammenhang mit der Datierung der Prüfung groß geschrieben. Allerdings gibt es zukünftig keine Chance mehr, seine – verspätet in Auftrag gegebene Hauptuntersuchung zurück zu datieren. Die Bußgeldregelung bzgl. der drei Monate abgelaufenen Plakete bleibt bestehen. Auch bleibt es nach wie vor so, dass ein Unfall mit abgelaufener HU-Plakette versicherungstechnische Folgen haben kann, erklärt Jürgen Wolz weiter.
Im Rahmen der Hauptuntersuchung erfolgt eine kurze Probefahrt – diese erfolgt mit mindestens 8 Stundenkilometern. Ziel hier ist die Überprüfung des Assistenzsystems des Autos. Klar ist, dass die Hauptuntersuchung damit länger dauern wird als bisher. Gültig wir die Regelung voraussichtlich erst ab dem 1. April für dann neu zugelassene Autos. Damit ist 2015 mit vermehrten Probefahrten bei der HU zu rechnen.
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