Nach seinem Rücktritt wird Bundespräsident Christian Wulff offiziell verabschiedet

Aus Von Ramona Schittenhelm

Am Donnerstag gibt es den sogenannten Zapfenstreich von der Bundeswehr für den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff. Als Bundespräsident stand Wulff Deutschland vor, repräsentierte, unterschrieb Gesetze und hielt Reden zu aktuellen Themen. Der Niedersachse erklärte im Februar auf einer extra dafür einberufenen Pressekonferenz, dass er nicht länger Bundespräsident sein will und kann. Ausgelöst wurde dies durch eine umfangreiche Debatte im Vorfeld. Dazu zählte u.a. das der Bundespräsident in der Zeit, als er noch Ministerpräsident von Niedersachsen war Berichten zufolge offenbar seine berufspolitische Tätigkeit und seine privaten Interessen nicht unbedingt immer ganz sauber getrennt hatte. Als er von politischer Seite (Landtag) darauf angesprochen wurde, deckte er es nicht selbst auf. Zutage kamen diese Vorwürfe letztlich erst jetzt in seiner Zeit als Bundespräsident.

Wulff stand Deutschland nicht einmal zwei Jahre als Bundespräsident vor. Aufgrund der Tatsache, dass er jedoch Bundespräsident war, erhält er zukünftig einen sog. „Ehrensold“. Hierbei handelt es sich um eine im Gesetz geregelte lebenslange Vergütung, die knapp 200.000 Euro pro Jahr beträgt. Darüber hinaus hat ein Bundespräsident auch die Möglichkeit – auch als „Rentner“ – also Bundespräsident a.D. – ein eigenes Büro, einen Dienstwagen und entsprechende Mitarbeiter auf Staatskosten zu beziehen. Hier gehen die Schätzungen auf zwischen 200.000 und 250.000 Euro pro Jahr. Hierüber gibt es derzeit in Deutschland große Debatten, da viele Wulff vorwerfen, nicht ganz unschuldig an diesem Rücktritt zu sein. Vielmehr sehen sie den Rücktritt in der Person Wulffs begründet. In der Politik selbst – also im Bundestag – ist man sich inzwischen in allen Parteien einig, dass man die Versorgungsregelung ausscheidender Bundespräsidenten demnächst neu regeln müsste.

Wulffs Vorgänger Horst Köhler beispielsweise hat auf Teile dieser Privilegien beispielsweise verzichtet, d.h. sie nicht abgerufen bzw. in Anspruch genommen. Der Bundespräsident wird letztlich nicht direkt vom Volk, sondern von einer ausgewählten Versammlung unter den vorgelegten Vorschlägen ausgewählt. Diese Versammlung tritt immer nur dann zusammen, wenn ein Bundespräsident gewählt werden muss.