Parität
Parität
Bei Paritäten, Währungsparitäten oder Wechselkursparitäten handelt es sich um ein von offizieller Stelle festgesetztes Austauschverhältnis zweier Währungen bzw. zwischen einer Währung und einem Sachwert. Dabei wird unterschieden in nicht-gesetzliche und gesetzliche Bindung. Die nicht-gesetzliche Bindung wird von der nationalen Zentralbank festgeschrieben, die gesetzliche Bindung erfolgt durch die Regierung per Gesetz. Mögliches Beispiel ist die Kaufkraftparität.
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