Parität
Bei Paritäten, Währungsparitäten oder Wechselkursparitäten handelt es sich um ein von offizieller Stelle festgesetztes Austauschverhältnis zweier Währungen bzw. zwischen einer Währung und einem Sachwert. Dabei wird unterschieden in nicht-gesetzliche und gesetzliche Bindung. Die nicht-gesetzliche Bindung wird von der nationalen Zentralbank festgeschrieben, die gesetzliche Bindung erfolgt durch die Regierung per Gesetz. Mögliches Beispiel ist die Kaufkraftparität.