Reisekosten werden ab 2014 anders abgerechnet

Wer Reisekosten abrechnet, der muss sich ab 2014 auf einige Änderungen einstellen. D.h. bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten kann der Arbeitgeber nämlich Kosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtung und Reisenebenkosten geltend machen. Bekommt der Arbeitnehmer diese Kosten nicht durch den Arbeitgeber ersetzt, kann er im Rahmen seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, heißt es in den Veröffentlichungen der Finanzbehörde.
Bei den Fahrtkosten muss man unterscheiden zwischen Fahrten zur Arbeit und Auswärtstätigkeit für das Unternehmen. Bei letzterem können die 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, bei den Fahrten zur Arbeit lediglich die einfachen Entfernungskilometer angesetzt werden. Ab 2014 heißt es dann „erste Tätigkeitsstätte“ statt Fahrten zur Arbeitsstätte. Für Arbeitgeber heißt dies, zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat.

Beim Verpflegungsmehraufwand gelten zukünftig nur noch zwei Pauschalen: bei acht Stunden Abwesenheit ist die Pauschale 12 Euro, bei 24 Stunden 24 Euro. Bei der Mahlzeitengestaltung gilt bei einer Nicht-Überschreitung von 60 Euro eine übliche Beköstigung vor. Diese muss mit dem amtlichen Sachbezugswert versteuert werden und kann pauschal lohnversteuert werden.

Detailauskünfte zu Änderungen sind über ihren Steuerberater möglich, der jederzeit eine individuelle Beratung durchführt. Diese Ausführungen dienen lediglich der allgemeinen Information und sind nicht bindend.

Ramona Schittenhelm

Ausbildung als Journalistin im Berchtesgadener Land. Lokal- und Online-Journalismus sind meine Leidenschaft. Meine journalistischen Wurzeln liegen im Sport- und Technik-Journalismus.

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