Scheinselbständigkeit

Als Unternehmer sollte man von Beginn an bestrebt sein, mehrere Auftraggeber gleichzeitig zu haben. ansonsten gerät man in Gefahr, als Scheinselbständiger eingestuft zu werden. Und das ist strafbar. Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Dies hat zur Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen sind. Faktisch ist dies dann der Fall, wenn man in zu großem Maße von einem oder nur ganz wenigen Auftaggebern abhängig ist.

Ramona Schittenhelm

Ausbildung als Journalistin im Berchtesgadener Land. Lokal- und Online-Journalismus sind meine Leidenschaft. Meine journalistischen Wurzeln liegen im Sport- und Technik-Journalismus.

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