Schülerströme an die neu zu gründende Realschule Mainburg im Landkreis Kelheim
Mainburg / Kelheim Schüler und Eltern in der Region Mainburg haben mit großer Freude die Zustimmung der zuständigen Staatsministerien zum Antrag des Landkreises Kelheim auf Neugründung einer staatlichen Realschule in zweizügiger Form am Standort Mainburg im Wege des Kooperationsmodells zwischen Mittelschule und Realschule aufgenommen. Der Landkreis Kelheim geht davon aus, dass die Staatliche Realschule Mainburg rechtzeitig zum Schulstart 2012/13 als auf Dauer begründete staatliche Realschule in die Schulerrichtungsverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aufgenommen wird und damit der formelle Gründungsakt erfolgt.
Mit Genehmigungsschreiben von Ministerialrat Püls mit Datum vom 04.07.2011, eingegangen beim Landratsamt Kelheim am 05.07.2011, wurde dem Landkreis mitgeteilt, dass die neue Realschule Mainburg durch ein vom Landkreis Kelheim festgelegtes Einzugsgebiet in stringenter Zweizügigkeit, also beginnend mit ca. 54 Kindern in zwei fünften Klassen, zu führen ist. Das Schülerpotential im Einzugsgebiet der Realschule in Mainburg ist sowohl nach dem Schulentwicklungsgutachten des Planungsinstitutes SAGS wie auch nach den Daten unserer Schülerbeförderungsverwaltung wesentlich höher.
Im Schuljahr 2010/11 wäre für ca. 90 Realschulanfänger aus dem Stadtgebiet Mainburg und den VG-Gemeinden Attenhofen, Aiglsbach, Volkenschwand und Elsendorf der neue Realschulstandort Mainburg die nächstgelegene Schule im Rahmen des Schülerbeförderungsrechts gewesen. Im nun beginnenden Schuljahr 2011/12 treten gut 80 Schüler neu an. Für das Schuljahr 2012/13 ist auf Grund der Geburtenzahlen für das Jahr 2001 und einer angenommenen Übertrittsquote von 30% in den genannten Gemeinden mit ca. 75 Realschulanfängern zu rechnen und folglich Dreizügigkeit erforderlich.
Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass sich alle Schüler aus der Region Mainburg wegen der kürzeren Wege und des starken Hallertauer Identitätsgefühls an die neue Schule Mainburg orientieren wollen. Zudem ist dann klar nach den gesetzlichen Vorgaben für die Kostenfreiheit des Schulweges der nächstgelegene Schulort Mainburg und damit die kostengünstigste Beförderung zu wählen.
Die Festsetzung eines Einzugsbereiches für die Staatliche Realschule Mainburg, der Zweizügigkeit garantiert, ist in der Praxis bei den gegebenen engen örtlichen Verflechtungen nicht zufriedenstellend zu lösen. Stadt und VG Mainburg bilden den Schulverband Mittelschule Mainburg und sind damit sämtlich Kooperationspartner der neuen Realschule Mainburg. Alle Kommunalpolitiker dieser Region haben sich gleichermaßen intensiv für die Realschule Mainburg engagiert. Gerechte und einleuchtende Gründe für die Aufnahme oder Abweisung eines Schülers sind für uns nicht ersichtlich.
Bekanntermaßen gibt es für den Besuch von Realschulen keine Sprengelpflicht. Die Festsetzung eines Einzugsbereiches bei einer staatlichen Realschulgründung ist mit dem Elternrecht der freien Schulwahl für ihre Kinder nur schwer vereinbar. Der Landkreis kann im Vorfeld nur Empfehlungen aussprechen. Als schulrechtliche Vorgabe regelt § 26 Abs. 7 der Realschulordnung lediglich, dass, falls mehr Bewerber als Kapazität vorhanden sind, sich die Schulleitungen um einen örtlichen Ausgleich zu bemühen haben. Gelingt dieser nicht, so entscheidet der Ministerialbeauftragte für die öffentlichen Schulen.
Nach unserer Auffassung sollte ein Schulstart keinesfalls mit der Abweisung von Schülern, dadurch frustrierten Eltern und nur schwer zumutbaren Entscheidungen für die Schulleitung ablaufen. Zusätzlich ist für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten an eine andere als die nächstgelegene Realschule der Nachweis der Ablehnung zu erbringen. Mittelfristig gehen das Landratsamt Kelheim davon aus, dass der demographisch bedingte Schülerrückgang zur stabilen und voll ausgelasteten Zweizügigkeit führt. Das zweizügige „Kooperationsmodell + x nach Bedarf“ wäre also lediglich in einer Übergangsphase während der ersten eineinhalb Schülergenerationen der Realschule Mainburg erforderlich.
Zur Verdeutlichung ist in der Anlage das voraussichtliche Schülerpotential im Einzugsbereich der Realschule Mainburg bei 30% Übertrittsquote bis zum Schuljahr 2021/22 dargestellt (Grafik).
Der Landkreis Kelheim ist sich im Klaren darüber, dass es vorrangig gilt, eine zwei-zügige neue Realschule Mainburg im Wege des Kooperationsmodells mit der Haupt-schule Mainburg mit dem besonderen Ansatz der Migrantenförderung und Ganztags-betreuung zu schaffen.
Wir erwarten dennoch dringend die Zusage Ihres Hauses im Schuljahr 2012/13 mit drei Eingangsklassen in der fünften Jahrgangsstufe an der Realschule Mainburg starten zu können, um die noch anstehende Bugwelle von Realschülern aus Gründen der Zugangsgerechtigkeit wohnortnah bedienen zu können. Eltern im „natürlichen Einzugsgebiet“ einer Realschule Mainburg müssen sicher sein können, dass ihre Kinder dort auch angenommen werden und haben ein Recht auf eindeutige Informationen und Aufnahmemodalitäten. Daher hat der Kreisausschuss des Landkreises Kelheim am 30.08.2011 einstimmig entschieden, die in der Anlage beigefügte Resolution zur Aufnahme aller Interessenten an der Realschule Mainburg zu beschließen.
Zweizügig genehmigte Kooperationsmodelle zwischen Haupt- und Realschule in dann nach Bedarf erweiterter Form sind an anderen bayerischen Standorten bereits mehrfach genehmigt worden.
Die Realschule Mainburg wird als Übergangslösung im Herbst 2012 unter guten räumlichen Bedingungen im bestehenden Schulzentrum Mainburg im Gabelsberger- Gymnasium starten. Durch das Ausscheiden des G 9–Jahrgangs gibt es zwei nebeneinander liegende freie Klassenzimmer, die Fachräume können mitbenutzt werden. Absehbar stehen in der benachbarten Hauptschule Mainburg weitere freie Raumkapazitäten zur Verfügung. Ein dreizügiger Realschulstart ist also räumlich ebenfalls realisierbar.
Der Landkreis Kelheim ist nach wie vor bereit, mit dem Landkreis Freising im Interesse einer wohnortnahen Beschulung für Realschüler aus Au und Rudelzhausen in geeigneter Form zusammenzuarbeiten, sofern dazu zusätzliche Kapazitäten an der Realschule Mainburg genehmigt werden. Die bekannte Problematik der Schüler-beförderung könnte durch Ausweitung des MVV gelöst werden. Auch unter diesem Gesichtspunkt wäre eine Kapazitätserweiterung der RS Mainburg wünschenswert. Ihre Idee des bayernweit einmalig landkreisübergreifenden kooperativen Schulmodells für die Hallertau sollte schließlich für die gesamte Region ein zusätzliches attraktives Bildungsangebot schaffen. Der Landkreis Kelheim erhofft wegen der schnellstmöglich anzugehenden Planungen für die Übergangsphase und für das Schulgebäude der neuen Realschule Mainburg Ihre baldige positive Entscheidung.
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