Sicher unterwegs im Herbst und im Winter – Tipps der Polizei für Autofahrer in der Herbst- und Winterzeit –
Nach zuletzt einigen sonnigen Herbsttagen, werden vielerorts die Kraftfahrer von den Tücken des Herbstes und des nahenden Winters überrascht. Früher einsetzende Dunkelheit, schlechte Sicht durch Nebel, rutschige Fahrbahn durch nasses Laub, Fahrbahnverschmutzungen oder Schnee- und Eisglätte fordern in dieser Jahreszeit alljährlich ihren Tribut, weil Verkehrsteilnehmer ihr Fahrverhalten und die Ausrüstung ihres Fahrzeugs nicht rechtzeitig an die veränderten Bedingungen anpassen.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord ereigneten sich beispielsweise während des letzten Winterhalbjahres (01.10.2010 – 31.03.2011) allein 23 Verkehrsunfälle, die auf Sichtbehinderung durch Nebel zurückzuführen waren, wobei 16 Personen verletzt wurden – vier davon schwer. Schnee- und Eisglätte spielten im selben Zeitraum bei 1500 Unfällen eine Rolle. 454 verletzte und drei getötete Personen mussten dabei verzeichnet werden.
An Fahrbahn- und Sichtverhältnisse angepasste Geschwindigkeit
Häufig sind in diesen Fällen nicht die verschlechterten Sichtbedingungen oder die Fahrbahnbeschaffenheit eigentliche Unfallursache, sondern die nicht an die Umstände angepasste Geschwindigkeit. In diesem Zusammenhang erinnert die Polizei daran, dass die Fahrgeschwindigkeit stets den Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen anzupassen ist. Präzisiert wird dies durch die Vorschrift, nach der Kraftfahrer grundsätzlich nicht schneller als 50 km/h fahren dürfen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter beträgt. Lkw über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht dürfen bei solchen Witterungsverhältnissen grundsätzlich nicht mehr überholen.
Winterreifenpflicht
Der Bremsweg verlängert sich bei nasser oder glatter Fahrbahn deutlich. Um gut auf die winterlichen Bedingungen vorbereitet zu sein, sollten rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit die Winterreifen ans Kraftfahrzeug montiert werden. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte mit Winterreifen gefahren werden müssen. Empfohlen wird eine Restprofiltiefe von 4 mm (gesetzliche Mindesttiefe: 1,6 mm), da bei darunter liegender Profiltiefe die Haftung bei Nässe und Schnee deutlich abnimmt. Ausnahmen von der Winterreifenpflicht bestehen für Kraftomnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen, sowie für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, für die Winterreifen auf der Antriebsachse ausreichend sind.
Wie jedes Jahr werden im Interesse der Verkehrssicherheit, die Beamten des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord bei ihren Verkehrskontrollen ein verstärktes Augenmerk auf die Funktionsfähigkeit der Fahrzeugbeleuchtung und die Wintertauglichkeit der Ausrüstung legen. Der Bußgeldkatalog sieht z. B. für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Wird dadurch ein Unfall verursacht, erhöht sich die Geldbuße auf 120 Euro.
Um besser durch die kalte und dunkle Jahreszeit zu kommen, hier einige Tipps Ihrer Polizei:
- Vorsicht ist vor allem auf Brücken und in Waldschneisen geboten. Vor allem dort ist mit Nebel, Reifglätte und u. U. mit nasser laubbedeckter Fahrbahn zu rechnen.
- Fahren Sie nur so schnell, dass Sie noch innerhalb der Strecke halten können, die Sie überblicken können. Faustregel: Je weniger Sicht, desto geringeres Tempo.
- Licht, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte sind auch am Tage anzuschalten, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt. Um besser gesehen zu werden empfiehlt es sich generell mit eingeschaltetem Licht (Tagfahrlicht) zu fahren.
- Unterbrechen Sie bei Sichtweiten von nur wenigen Metern lieber die Fahrt und warten Sie auf Wetterbesserung. Suchen Sie in solchen Fällen Parkplätze auf und legen Sie eine kurze Pause ein.
- Achten Sie zudem auf ausreichend Profiltiefe der Winterreifen (mind. 4 mm).
- Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Beleuchtungseinrichtungen an ihrem Fahrzeug funktionieren und ob diese nicht durch starke Verschmutzung in ihrer Leuchtstärke beeinträchtigt werden.
- Eine mit ausreichend Frostschutz gefüllte Scheibenwischanlage und erneuerte Wischblätter sorgen für klare Sicht.
- Bei Pannen oder Unfällen sollte eine gute Erkennbarkeit gewährleistet sein. Eine reflektierende Warnweste kann hier Leben retten. Auch Fußgänger oder Radfahrer können ihre Sicherheit damit, oder durch Kleidung mit reflektierenden Materialien, erheblich verbessern.
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