Struktur der Rundfunkgebühren ändert sich ab 2013 – auch für Unternehmen

Aus Von Ramona Schittenhelm

An den Begriff der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) für die Rundfunkgebühr hat man sich in den vergangenen Jahren gewöhnt. Ab dem 01. Januar 2013 wird der Rundfunkbeitrag vom ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice eingezogen. Privatpersonen können dann nicht personen- sondern Haushaltsbezogen ihre Geräte anmelden. Aber auch im Bereich von Unternehmen gibt es Änderungen. Freiberufler und Selbständige mit Homeoffice, die bereits privat ihre Geräte gemeldet haben müssen keine zusätzlichen Beiträge zahlen. Ausnahme wäre beispielsweise ein betrieblich genutztes Fahrzeug. Dies müsste mit monatlich 5,99 Euro angegeben werden.

Änderungen gibt es auch im Bereich Tourismus. Wer Gästezimmer oder Ferienwohnungen betreibt, hat das erste Gästezimmer einer jeden Betriebsstätte beitragsfrei, für jedes weitere Zimmer bzw. jede weitere Wohnung werden monatlich 5,99 Euro fällig.

Aber auch im Unternehmen ansich gibt es eine Änderung. Denn die Unternehmen müssen nicht mehr die einzelnen Geräte angeben. Vielmehr richtet sich der Beitrag nach der Anzahl der Betriebsstätten i.V.m. der Beschäftigtenzahl sowie der betrieblich genutzten Fahrzeuge. Ein Dienstfahrzeug je Betriebsstätte ist quasi beitragsfrei, für jedes weitere zahlt das Unternehmen pro Fahrzeug 5,99 Euro monatlich.

Ein Rechenbeispiel hierfür: ein Unternehmen hat zwei Betriebsstätten, eine mit sieben und eine mit 18 Mitarbeitern sowie drei Firmenfahrzeuge. Dies würde bedeuteen, dass ein Fahrzeug beitragspflichtig wäre. Die beiden Betriebsstätten würden sich anhand der Beitragstabelle berechnen. Die Betriebsstätte mit sieben Mitarbeiter würde einen Beitrag in Höhe von 5,99 Euro monatlich, die mit 18 Mitarbeitern 17,98 Euro monatlich zahlen.