Badeverbot für den Maurer See, Neustadt a. d. Donau, mit sofortiger Wirkung aufgehoben

Neustadt -Das Badeverbot für den Maurer See, Neustadt a. d. Donau, das das Landratsamt Kelheim am 24.06.2011 aufgrund von Grenzwertüberschreitungen angeordnet hatte, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.  Seit Verhängung des Badeverbotes sind zahlreiche Wasseruntersuchungen vorgenommen worden, die eine Besserungstendenz erkennen ließen. Die in der Bayerischen Gewässerverordnung festgesetzten Grenzwerte werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr überschritten, lediglich treten noch einzelne Leitwertüberschreitungen auf.  Die Gesundheitsabteilung am Landratsamt Kelheim wird den weiteren Verlauf sorgfältig beobachten und weiterhin Untersuchungen vornehmen.

Badeverbot für den Maurer See in Neustadt a. d. Donau

Die Gesundheitsabteilung überprüft turnusmäßig die Qualität der natürlichen Badegewässer. In diesem Zusammenhang muss ein Badeverbot für den Maurer See in Neustadt a. d. Donau (Landkreis Kelheim) ausgesprochen werden.   Der Maurer See ist als EU-Badegewässer ausgewiesen und wird daher im Vollzug der Bayerischen Badegewässerverordnung routinemäßig in vier-wöchentlichem Abstand während der Badesaison beprobt. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurde festgestellt, dass die festgesetzten Grenzwerte überschritten werden. Daher hat das Landratsamt Kelheim am 24.06.2011 mit folgender Anordnung das Baden im Maurer See, Neustadt a. d. Donau, verboten. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro fällig.