Unternehmensberatung: Unternehmen nutzen die Möglichkeit von Social Media
Netzwerke wie XING sind vielen ein Begriff. Das Social-Media-Netzwerk XING ist dabei insbesondere von angestellten Mitarbeitern häufig genutzt. Gerade für Unternehmen gibt es aber noch eine Reihe andere Netzwerke, die für sie von großem Interesse sein kann.Dazu zählen beispielsweise das Netzwerk bzw. Forum www.unternehmenswelt.de, www.digg.de, http://www.linkedin.com/ Dazu kommt die Möglichkeit, sich per Facebook eine eigene Fanseite zu erstellen. So, wie dies Politiker und Sportler inzwischen zu Hauf betreiben. Auf dieser Fanseite beschreibt man sein Dienstleistungsspektrum und informiert seine zukünftigen Fans von den Möglichkeiten und Dienstleistungen, die man als Unternehmen anbietet. Produktreviews oder Pressemitteilungen können auch auf der Seite www.treffpunkt-regional.com veröffentlicht werden.
Unternehmensberatung, das ist Beratung für Unternehmen
Egal, ob man bereits ein Unternehmen hat oder selbiges gründen möchte: wichtig ist, dass man sich im Vorfeld einer Aktivität ausführlich informiert und Hilfe hinzu zieht. Dies gilt insbesondere bei Themen, die die Finanzierung und die Bewerbung seiner eigenen Produkte und Dienstleistungen betrifft.
Spezielle Angebote
… bedürfen einer entsprechenden Verpackung. Wer bestimmte Produkte oder Dienstleistungen, die z.B. in einen Nischenbereich gehen anbietet, der sollte diese auch entsprechend hervorheben und der breiten Öffentlichkeit vorstellen. Nur so kann der Anbieter die entsprechende Aufmerksamkeit für seine Angebote erzeugen.
Vorlagentexte
Mit den passenden Werbebriefen kann man auf Kundenjagd gehen. Gerade für kleine Unternehmen ist dies oft eine finanzielle Belastung. Wir bieten Ihnen Texte bzw. Textbausteine aus bestimmten Themenfeldern.
Dazu zähen spezielle individuelle Texte aus dem Bereich Marketing und PR: Werbetexte, Mailings, Newsletter, Pressemitteilungen, Anzeigentexte, Blogbeiträge. Eben alles, was man für seine Unternehmenskommunikation benötigt.
Für bestimmte Texte gibt es gewisse Vorlagen. Diese möchten wir Ihnen hier ebenfalls zur Verfügung stellen. Sie kaufen, bezahlen und können diese sofort nutzen.
Kein Vorsteuerabzug: Für Dienstleistungen an die Gesellschafter
Eine Personengesellschaft kann die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, wenn die bezogene Dienstleistung der Erfüllung einkommensteuerrechtlicher Verpflichtungen ihrer Gesellschafter dient. So lautet der Tenor eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs.
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