Virtueller Gewerbeverein als Projekt

Aus Von Ramona Schittenhelm

Klein- und Mittelstandsunternehmen nutzen die Möglichkeiten des Verbundsystems

Gewerbevereine bzw. Gewerbeverbände sind in vielen Orten aktiv. Sie organisieren Veranstaltungen, Gewerbemessen oder Weihnachtsmärkte. Gemeinsam werden Gewerbebroschüren erarbeitet, damit die Bevölkerung weiß, welche Unternehmen es in der Region gibt. Dabei gibt es verschiedene Formen von gewerblichen Verbundsystemen.

Der Verein ist entweder direkt von Gewerbetreibenden vor Ort organisiert oder ist ein Teil eines landes- oder bundesweit organisierten Dachverbandes. Im Zuge des immer stärker werdenden Internetzeitalters gibt es darüber hinaus Möglichkeiten, einen Gewerbeverein auch virtuell zu organisieren.

Unter www.treffpunkt-regional.com ist ein Beispiel, wie dies aussehen kann. In einer Pilotregion im Südosten Bayerns wurde am 20. Oktober 2010 eine virtuelle Gewerbegruppe gegründet, die dies ausprobieren möchte. Bereits nach wenigen Tagen waren 15 Mitglieder gefunden, weitere werden folgen.

Initiatorin Ramona Schittenhelm erklärt, was sie dazu bewogen hat, das Projekt “Virtueller Gewerbeverein Oberbayern” ins Leben zu rufen und was genau dahinter steckt: “Immer mehr Bürger informieren sich über bestimmte Unternehmen im Internet. Viele Betriebe haben ihre Internetseite, meist ein statisches Konstrukt, und wundern sich, dass trotz ihrer Internetpräsenz niemand auf sie aufmerksam wird. Ich sehe es als eine Aufgabe des virtuellen Gewerbevereins an, dies zu ändern.”

Gewerbeverbund – virtueller Gewerbeverein Oberbayern bietet einige Möglichkeiten

Das schöne daran ist, so die Organisatorin weiter, dass man hier ebenso wenig an Öffnungszeiten oder bestimmte Tage angewiesen ist, wie in allen anderen Bereichen des Internets. Und der ganze bürokratische Vorgang bzgl. Messe- und Veranstaltungsorganisation bzw. Genehmigungsprozesse für Verkaufsstände, der fällt beim virtuellen Gewerbeverein auch weg. Die Pilotregion in Oberbayern sind die Landkreise Berchtesgadener Land, Rosenheim und Traunstein. D.h. Mitglied werden kann nur, wer seinen Firmensitz in einem der drei Landkreise hat.