Negativzins
Diese Berechnungsform wird u.a. in der Schweiz angewandt. Einlagen ausländischer Bürger wird ein Negativzins angerechnet. Darunter versteht man die Belastung von Guthaben bzw. Guthabenkonten durch Zinsen. D.h. der Gläubiger hat auf sein Kapital keine Zinsen zu zahlen. Dadurch sollen Devisenspekulationen und unerwünschte Geldzuflüsse vermieden werden.
Kommentare sind geschlossen.