Hamburg Der Spiegel konnte die frohe Botschaft verkünden: Deutschland kann aufatmen. Der Statistikdienst Analytics von Google wird von den Hamburger Datenschützern in seiner geänderten Form als datenschutzkonform angesehen. Der US-Konzern passt seinen Analsyedienst an und einigt sich damit mit den Datenschütern.Lt. Google kann der Dienst ab sofort ohne Beanstandungen der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden. Das Tool wird verwendet, damit Webbetreiber erfassen können, wieviele Besucher ihre Angebote nutzen, wie lange sie auf den Seiten sind und mit welchen Betriebssystemen bzw. Rechnern ihre Seite aufgerufen wird. Johannes Caspar, Beauftragter des Hamburger Datenschutzes spricht hier von einem langen aber konstruktiven Abstimmungsprozess.
Die von Google durchgeführten Änderungen an Analytics in Stichpunkten:
- der Internetnutzer kann frei wählen, ob er möchte, dass seine Nutzungsdaten erfasst werden (Widerspruchsrecht). Die Deaktivierung ist für alle gängigen Browser möglich
- Ein Teil jeder Erfassten IP-Adresse kann durch den Seitenbetreiber gelöscht werden, so dass der Nutzer nicht zu identifizieren ist. Die Datenlöschung erfolgt innerhalb Europas.
- Die Nutzungsbedingungen für Analytics sind aktualisiert und diese sind mit den Datenschutzbehörden abgestimmt.
Allerdings muss der Seitenbetreiber auf einige Punkte achten, wenn er in Deutschland Google Analytics nutzen möchte. Z.B. muss in der Datenschutzerklärung auf der eigenen Seite angekündigt werden, dass auf der Seite Google Analytics verwendet wird. Zudem hat eine Information zu erfolgen, dass man per Browser-Erweiterung die Abstellung dieser Funktion kurz bewirbt. Darüber hinaus muss die sog. IP-Maskenfunktion aktiviert werden, damit nicht ide vollständige IP-Adresse übertragen wird.
Johannes Caspar betont: „Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht Google, sondern die Websitebetreiber, die das Produkt einsetzen, für den datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich sind.“ Auch sei die Verhandlung mit Google noch nicht beendet, da auch auf Smartphones die Möglichkeit des Opt-Out gewährleistet sein müsse.
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