Im Unternehmens-Zahlungsverkehr gilt ab 2014 zwingend SEPA
Für Unternehmen tritt das neue SEPA-Zahlungsverfahren als Neuerung im Lastschrift- und Überweisungsverkehr schon früher in Kraft als für Privatpersonen. Ab Februar 2014 werden nämlich die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die SEPA abgelöst.
Bis dahin müssen Unternehmen und Betriebe ihre Buchhaltungsprozesse so an die neuen Rahmenbedingungen anpassen, dass mit IBAN und Co. wieder alles schlüssig wird. Es gilt, einmalig die eigene Buchhaltung oder die Eletrocni-Banking-Software von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC umzustellen und mit Dienstleistern die Umstellung auf SEPA zu klären.
Bei SEPA-Firmen-Lastschriften benötigt man künftig ein Lastschriftsmandat, die Lastschriftsankündigung ist vorzunehmen und es sind Einreichungsfristen und Rückgabemodalitäten zu beachten. Viele Banken wissen darüber bereits bescheid und sind selbst in der Umstellungsphase oder haben diese – soweit die Vorgaben bereits feststehen – bereits damit durch. Ab 2016 gilt dieses Verfahren dann auch für Privatpersonen bindend. Ziel ist es dadurch grenzüberschreitend ein einheitliches Verfahren für Banktransaktionen zu schaffen.
Die IBAN-Nummer besteht aus der bisherigen Kontonummer, der Bankleitzahl, einer Prüfziffer sowie der Länderkennung.
– Länderkennung: DE
– zweistellige Prüfziffer
– achtstellige Bankleitzahl
– zehnstellige Kontonummer
Der sog. BIC ist der Code der Bank, über den diese identifiziert wird im Internationalen Business. Dieser besteht aus 3 Blöcken mit Buchstaben und Zahlen.
Auch innerhalb Deutschlands ist dann die IBAN bzw. der BIC anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl zu verwenden
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