Bildungs- und Teilhabepaket: Beantragung des Schulbedarfs sowie für die Übernahme der Kosten des Mittagessens für das Schuljahr 2011/2012 möglich

Aus Von Ramona Schittenhelm

Kelheim Mit Inkrafttreten des Bildungspaketes zum 29.03.2011 kann für das Schuljahr 2011/2012 ein Zuschuss von 100 € für Schulmaterialien auch für die Personenkreise aus SGB XII, Wohngeldgesetz und Bundeskindergeldgesetz beantragt werden, heißt es in einer Erklärung des Landratsamtes Kelheim. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilzahlungen. Die Eltern erhalten 70 € im September 2011 und 30 € im Februar 2012. Der Zuschuss wird mit Vorlage des im September 2011 gültigen Leistungsbescheides bewilligt. Die Anträge können im Landratsamt Kelheim, Zimmer 137, abgegeben werden. Die Übernahme der Kosten für das Mittagessen erfolgt seit Januar ebenfalls aus dem Bildungspaket. Anträge auf die Übernahme der Kosten für das Mittagessen müssen für das neue Schuljahr spätestens im September 2011 gestellt werden.

Dem Antrag ist eine Kopie des entsprechenden Leistungsbescheides (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II) sowie eine Anmeldebestätigung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung beizufügen.  Nach Antragstellung und Bewilligung der Leistung, erhalten/erhält die Eltern/der Elternteil einen zeitlich beschränkten Gutschein zur Vorlage beim Leistungserbringer. Dieser Gutschein wird dann von Schule oder Kindergarten direkt mit dem Landratsamt/Jobcenter verrechnet.Die Übernahme der Kosten erfolgt unter Abzug von einem Euro pro Mittagessen. Dieser ist den Eltern als Haushaltsersparnis anzurechnen.