Windkraft: Schonender Umgang mit der Natur

Windkraft: Schonender Umgang mit der Natur

Aus Von Ramona Schittenhelm

Für viele Solar- und Windenergie-Projekte sind sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Naturschutz vorgeschrieben. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fordert, dass diese Maßnahmen während der gesamte Betriebsdauer der Anlagen „funktionsfähig“ sind. Entspreche der Zustand der Maßnahmen nicht der Genehmigung, würden hohe Geldstrafen und im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung des Betriebs drohen.

D.h. mit dem Pflanzen von Hecken ist es nicht getan: In der Genehmigung von Wind- und Solarparks geforderte Naturschutz-Maßnahmen müssen dauerhaft Bestand haben. Manche Windpark-Betreiber würden glauben, es handele sich bei den A&E-Maßnahmen für den Naturschutz um eine einmalige Verpflichtung, die mit der Inbetriebnahme abgeschlossen seien. Die Maßnahmen beinhalten z.B. Streuobstwiesen, die Sicherung von Altbäumen, sowie das Anlegen von Teichen, Tümpeln, Grünwald oder sogenannten Huderpfannen, also Sandbadeplätzen für Rebhühner und andere Vögel. Über 260 der betreuten Maßnahmen seien besonders sensibel, da es sich hierbei um Artenschutzmaßnahmen handele. Die Zahl dieser Maßnahmen steige.

Je nach Bedarf werden die Maßnahmen aufgenommen, behördlich abgenommen und überwacht. Droht zum Beispiel der Teich zu verlanden oder der Huderplatz zu überwuchern, ist die Wiederherstellung angesagt.