Brutale Überfalle und untätige Tatzeugen – der U-Bahn-Schlägerprozess und seine Konsequenzen

Aus Von Ramona Schittenhelm

Kommentar von Alfred Brandner (Foto: Privat)

Rettungsfachpersonal wird regelmäßig zu den Opfern brutaler Gewalttaten gerufen. Die notfallmedizinische Versorgung erfolgt professionell doch nach dem Einsatzgeschehen  kann es schon sein, dass sich der Einsatz nicht so einfach wie das Notfallprotokoll ablegen lässt.

Das könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn man erkennen muss, dass es in unseren bundesdeutschen Landen möglich ist, dass man Opfer von volltrunkenen  Gewalttätern  werden kann und niemand sieht hin. So geschehen in der Nacht vom Karfreitag. Ein 18- jähriger im Vollrausch greift ohne Grund einen Passanten an. Mit einer Flasche schlägt er diesen nieder, dann folgen brutale Fußtritte gegen den Kopf des wehrlosen Zufalls-Opfers.

Es gibt viele „Zuschauer“ aber nur einer aus der Masse kam dem bereits schwer Verletzten zu Hilfe. Dieser Sachverhalt wurde auf Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras erkenntlich. Der Geschädigte  wurde schwer verletzt. Ein Schädelhirntrauma, eine Nasenbeinfraktur und multiple Prellungen werden beschrieben. Auch das posttraumatische Geschehen muss verarbeitet werden.

Zwischenzeitlich hat der Prozess gegen den Täter, der in menschenverachtender Manier einen unschuldigen Bürger brutal zusammengetreten hat begonnen. Die Schuldfähigkeit soll geklärt werden. Aus dpa-Meldungen kann man entnehmen, dass der Angeklagte geschätzte Blutalkoholwerte in einer Größenordnung von 3,11 Promille gehabt haben könnte.

Und wieder kann man den Eindruck nicht loswerden, dass dem Täter mehr Aufwendung zukommt als dem Opfer. Mit erstaunlich hoher Energie wird nach Möglichkeiten die der Entlastung des Angreifers dienen könnten gesucht.

Belastungen im Familienalltag und der Sachverhalt, dass der Täter als Kind gelegentlich wohl selbst der „Prügelknabe“ war sollen vermutlich die Schuldfähigkeit schmälern.  Weitere Meldungen besagen „Der U-Bahn-Schläger war im Suff enthemmt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Steuerungsfähigkeit wegen Alkoholkonsums erheblich vermindert gewesen sein könnte.“

Der Sachverhalt, dass „Alkoholabusus“  oder „Vollsuff“ enthemmt ist nicht neu. Aber soll eine wenig glückliche Kindheit und ein vermutlich vorsätzlich herbeigeführter Vollrausch die Legitimation für brutalste Straftaten sein? Gelegentlich könnte man meinem das dem so ist. Nicht alle Gerichtsurteile sind für die Bürger nachvollziehbar. Warum wird der Angeklagte oft nicht oder nur unzureichend bestraft?

Für mich persönlich gehören auch die vielen untätigen „Tatzeugen“ vor Gericht. Aber dieser Sachverhalt der unterlassenen Hilfeleistung scheint in diesem Verfahren wohl keine große Rolle zu spielen.   Gerade für viele Rettunsgfachkräfte, die oft auch zu solchen Einsätzen gerufen werden, sind solche Urteile und Entscheidungen, wie man sie häufig liest und zur Kenntnis nehmen muss eine regelrechte Ohrfeige:  Der gezielte Fußtritt in die Genitalien eines Rettungsdienstmitarbeiters wurde nach Medienmitteilungen mit einer Geldstrafe von 150 € geahndet.  Wäre das Thema nicht so ernst, müsste man fast schon wieder darüber schmunzeln. Insbesondere auch über den ironisch zu verstehenden Kommentar eines Lesers, der bzgl. des Fußtrittes von einer kostengünstigen Möglichkeit zum Stressabbau sprach.  Allerdings, so ist weiter zu lesen, sollte man vermeiden, eine Rettungsfachkraft aus der Nachbarschaft dafür zu nutzen. Denn die könnte man im medizinischen Notfall u.U. wieder einmal benötigen.

In diesem Sinne – ein frohes und unfall- bzw. angriffsfreies Schaffen all denen, die freiwillig ihre Freizeit opfern, um anderen zu helfen. 🙂