Bundestag billigt Organspendegesetz – Bürger sollen regelmäßig befragt werden

Aus Von Ramona Schittenhelm

Zukünftig wird jeder Bundesbürger regelmäßig Post erhalten. Dabei wird nachgefragt, ob man sich nicht als Organspender zur Verfügung stellen möchte. Dies beschloss der Bundestag am Donnerstag in seiner Sitzung. Angeschrieben werden alle über 16 Jahre alten Bundesbürger zu ihrer Bereitschaft. Bislang müssen die Bürger aktiv und aus eigenen Stücken sich um einen Organspendeausweis kümmern. Diesen Ausweis tragt man bei sich und die behandelnden Ärzte wissen im Ernstfall, dass sich der Betroffene Gedanken über das Thema Organspende gemacht hat und bereit ist, mit seinen Organen zu helfen. Quer durch die Parteien wurde der Gesetzesinitiative zugestimmt, die das Transplantationsgesetz entsprechend verändern soll.

Derzeit ist es so, dass täglich drei Menschen aufgrund fehlender Spenderorgane sterben. Die neue Regelung soll auch die Angehörigen von schwer kranken oder verletzten Menschen entlasten, die damit die Entscheidung rund um die Organspende nicht treffen müssen, sondern der Betroffene selbst. Die Bundestagsinitiative fand das Lob von Bundes-Gesundheitsminister Daniel Bahr, der es als klares und starkes Signal für alle Patienten sieht.

Im Moment gibt es etwa 1.400 Organspenden pro Jahr, jeder Organspender ist ein Lebensretter. Allerdings wurde von Politikseite klar herausgestellt: eine Pflicht zur Organspende gibt es nicht, da es sich hier um eine persönliche Entscheidung handelt. Jeder Bundesbürger wird also demnächst alle paar Jahre angeschrieben.