Entfernungspauschale – wie sieht es mit speziellen Regelungen aus

Aus Von Ramona Schittenhelm
Die Fahrtkosten sowie die Regelung rund um die Entfernungspauschale steht immer wieder auf dem Prüfstand. Aktuell – also im Februar – ganz besonders, da ein Musiker geklagt hatte. Grund war die Regelung der Entfernungspauschale bei zwei täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz. Dies ist bei manchen Arbeitnehmern die mehrfach täglich zwischen Wohnort und Arbeitsstelle pendeln ein Problem, können sie in ihrer Steuererklärung die Entfernungspauschale doch nur einmal pro Tag ansetzen. Dies bestätigte nun das Hessische Finanzgericht. Ein weiterer Werbungskostenabzug für die zweite Fahrt ist demnach nicht möglich. Das Urteil wurde gesprochen am 6. Februar 2012.
Auslöser war, dass der Musiker häufig täglich zweimal von zu Hause zum Theater fuhr, da er entsprechend seinem Arbeitsvertrag an Proben und Aufführungen teilzunehmen hatte. Da die Pausen dazwischen jedoch häufig mehr als vier Stunden waren, pendelte der Musiker dazwischen nach Hause und setzte an diesen Tagen die Entfernungspauschale zweimal an. Das Finanzamt kürzte diese Beträge – lt. Hessischem Finanzgericht vom Februar nun auch zurecht (Az. 4 K 3301/09) auch wenn dadurch eine Ungleichbehandlung zu anderen Arbeitnehmern vorliege.

Dies ist lediglich eine kurze Information bzw. Einführung ins Thema. Konkrete Informationen und Beratungen sind bei Steuerberater Robert Eisel oder jedem anderen Steuerater möglich.