Gemeinden haben eine Schlüsselrolle bei der Energiewende
Aus Von Ramona Schittenhelm„Die bayerischen Gemeinden stehen unter Strom angesichts der bevorstehenden Energiewende“, so der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandl, anlässlich des Energiegipfels am kommenden Montag, zu dem Ministerpräsident Horst Seehofer geladen hat. „Die künftige Bereitstellung regenerativer, vor Ort erzeugter Energien ist das Top-Thema in den bayerischen Rathäusern“, so Brandl weiter, der aber gleichzeitig die weiteren Herkulesaufgaben Energiesparen und Energieeffizienz nennt. Den kreisangehörigen Gemeinden kommt, da die Anlagen beinahe ausschließlich in den ländlichen Räumen angesiedelt werden müssen, bei dieser wichtigen Zukunftsaufgabe eine Schlüsselrolle zu.
Aus der Sicht des Bayerischen Gemeindetags gilt es nun:
– über Energienutzungspläne der Gemeinden sicherzustellen, dass es zu einem an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Energiemix kommt, wofür wir praxisnahe Standards brauchen,
– dafür zu sorgen, dass die Erzeugungseinheiten in Bayern möglichst kleinteilig und in örtlicher Trägerschaft sind, wofür es, um Investoren mit entsprechendem Kapital zu versorgen, einer entsprechenden Kreditpolitik durch die öffentlich getragenen Finanzinstitute bedarf,
– die Energieversorgung auch als Daseinsvorsorgeaufgabe der Gemeinden zu begreifen, wofür gemeindliche Trägerschaften – ggf. in interkommunaler Zusammenarbeit oder gemeinsam mit Stadtwerken – eine Option sind, da sie sozialverträgliche Energiepreise ga-rantieren,
– passgenaue Beratung und Unterstützung für die Gemeinden anzubieten, um auch kleinere Gemeinden für die Energiewende fit zu machen,
– den Investitionspakt fortzuführen, um bei der energetischen Sanierung der kommunalen Liegenschaften voranzukommen.
Außerdem sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Energiewende vor Ort zu einem Erfolg wird: Im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) sind die investitionsfreundlichen Rahmenbedingungen für die Windkraft auf dem Lande (Onshore) zu er-halten. Die reine Stromproduktion der Biomasse ist eine Fehlsubventionierung. Vielmehr muss der Nachweis einer erheblichen Wärmenutzung zwingend vorgesehen und der förderfähige Maisanteil reduziert werden. Die Förderung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ist so umzugestalten, dass allein das Vorliegen eines Bebauungsplans maßgebend ist. Der sich im Gesetzgebungsverfahren befindende Entwurf greift hier zu kurz.
Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket wird sich der Bayerische Gemeindetag in die Diskussionen beim bevorstehenden Energiegipfel einbringen. Bayerns Gemeinden sind bereit zur Mitgestaltung der künftigen Energieversorgung in unserem Land.
Ähnliche Beiträge
Über den Autor
Ausbildung als Journalistin im Berchtesgadener Land. Lokal- und Online-Journalismus sind meine Leidenschaft. Meine journalistischen Wurzeln liegen im Sport- und Technik-Journalismus.
Kommentare sind geschlossen.