Lebensmittel, Kleidung, Mensa- und Kantinenessen: ohne Karte ist das Bezahlen oft gar nicht mehr möglich

Aus Von Ramona Schittenhelm

Wer arbeitet und sein eigenes Geld verdient, der hat ein entsprechendes Girokonto – eingerichtet entweder bei einer der Regionalbanken, Bankkonzernen oder Internetbanken. So unterschiedlich die Konditionen für die Kontoführung oft sein mögen. Alle diese vielfach als Gehaltskonto oder Privatgirokonto bezeichneten Bankprodukte haben eines gemeinsam: mit Eröffnung des Kontos bekommt man eine entsprechende Kontokarte (z.B. S-Card). Diese ist erforderlich, dass man ganz normale Transaktionen durchführen kann. Die eigenen Kontoauszüge erhält man nicht mehr am Schalter wie noch vor gut 15 Jahren. Mit den normalen Bankkarten des kontoführenden Institutes kann man auch am Geldautomaten Geld abheben oder an sogenannten Terminals Überweisungen durchführen. Im Unterschied zu sogenannten EC-Karten ist dies bei Kontokarten aber ausschließlich beim eigenen kontoführenden Unternehmen möglich.

Die EC-Karte dagegen ist eine Kreditkarte, mit der man bankübergreifend und unabhängig vom eigenen Land seine Geldgeschäfte durchführen kann. Neben klassischen Kreditkarten wie VISA oder American Express gehört die EC-Karte zu den am meisten genutzten Zahlungsmitteln der normalen Arbeiter und Angestellten. Mit ihr kann man i.V.m. der eigenen PIN im Supermarkt, im Bekleidungsgeschäft oder im Restaurant bezahlen. Selbst in der Mensa der Universität hat man keine Chance mehr, wenn man mit Bargeld bezahlen möchte. Manche bieten die Bezahlung mit Bargeld zwar noch an, der Preis ist jedoch höher, als wenn man per Geldkarte bezahlt.

Neben der direkten Abbuchung vom eigenen Konto, die man mit einer Lastschrift durch ein anderes Unternehmen vom banktechnischen Vorgang her vergleichen kann, gibt es i.V.m. den meisten Karten auch eine sog. Bargeldfunktion. Hier wird auf einen Chip eine gewisse Summe Geld aufgeladen, die abgebucht werden kann. Damit hat man als Nutzer bzw. Kunde direkt im Blick, wie es um die eigenen Finanzen steht. D.h. man kann nicht mehr Geld ausgeben, als man sich selbst Budgetmäßig zur Verfügung stellt. Dadurch kann man nicht Gefahr laufen, dass man einen Dispositionskredit in Anspruch nehmen muss.

Im Handel ist das kontaktlose Bezahlen am sog. POS eine weit verbreitete Zahlform und für beide Seiten eine sichere Bezahlung. D.h. die Abbuchung erfolgt direkt vom Konto, indem man die PIN eingibt. Das Terminal greift auf den Server zu, fragt die Zahlung an und veranlasst die unmittelbare Durchführung. Kann die Zahlung nicht durchgeführt werden, wird dies unmittelbar mitgeteilt. Dadurch hat der Verkäufer eine gewisse Absicherung.

Die Daten sind trotzdem sicher. Wer die Sicherheitsmerkmale und notwendigen Vorkehrungen berücksichtigt, der braucht letztlich auch bzgl. Verbraucherschutzes keine Befürchtungen haben.

EC-Karten müssen nicht mit einem Dispokredit gekoppelt werden. Vielmehr kann man sich sein Girokonto bzw. die daran angebundene Geldkarte ausschließlich guthabenbasiert führen lassen. Auf diese Weise will man einer Überschuldung von Jugendlichen vorbeugen, die gerade i.V.m. einer unkontrollierten Kartenzahlung sehr stark zunimmt. Jugendliche sind hier durchaus Gefahren ausgesetzt – Zahlung durch Karte und Handy nimmt immer mehr zu, so dass die Jugendlichen die Kontrolle über die Finanzen verlieren. Durch entsprechende Limits, die man sich selbst setzen kann, minimiert man jedoch die eigenen Risiken und damit auch die Gefahr der ‚Schuldenfalle‘.