Lohnsteuerkarte 2010 nicht vernichten

Aus Von Ramona Schittenhelm

Denken Sie dran: für 2011 gibt es keine neuen Lohnsteuerkarten. Die letztjährigen LST-Karten gelten auch für 2011. Hintergrund dafür ist, dass das Lohnsteuerabzugsverfahren elektronisch werden soll, informiert das Bundesfinanzministerium sowie sämtliche Finanzämter derzeit. zum 01.01.2012 abgeschlossen. D.h. das, was man auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte nachlesen kann – also die Besteuerungsgrundlage-Daten – elektronisch verwaltet werden bzw. von den Arbeitgebern elektronisch zur Verfügung gestellt werden – per Abruf.

2011 gilt als Übergangszeitraum, in dem die Umsetzung erfolgt. Ziel ist es, dadurch den Aufwand zu minimieren und die Zusammenarbeit flexibler und zügiger zu gestalten. Auskünfte erteilt das Finanzamt, Meldungen sind nach wie vor bei den Gemeinden zu tätigen.

Wer als in 2010 und 2011 bei gleichen Arbeitgeber tätig ist, muss keine LST-Karte vorlegen. Der Arbeitgeber darf dieSteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde legen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers in 2011 legen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vor.