Presserecht – Das Wichtigste in Kürze

Aus Von Ramona Schittenhelm

Der Journalist kann mit seiner Arbeit einen großen Freiheitsspielraum ausschöpfen. Er stößt aber auch auf Schranken. Je intensiver Journalisten recherchieren, desto näher kommt er an die Grenzen der eigenen Möglichkeiten aber auch der Rechte anderer. Rechte und Pflichten von Journalisten sind gesetzlich geregelt. Nur wer die Gesetze kennt, kann das Recht der freien Berichterstattung und Meinungsäußerung voll wahrnehmen.

Die Richtlinien für die publizistische Arbeit nach Empfehlungen des deutschen Presserates sind geregelt im sogenannten Pressekodex. Zusammen mit den Presseverbänden hat der Deutsche Presserat diese Grundsätze beschlossen und Bundespräsident D. Dr. Dr. Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht.

Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit der Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der presse bewußt sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.

Die publizistischen Grundsätze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfaßt die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen.
Die Berufsethik räumt jedem das Recht ein, sich über die Presse zu beschweren. Beschwerden sind begründet, wenn die Berufsethik verletzt wird.