Pünktlich zur Weihnachtszeit mit Produkten Aufmerksamkeit erzeugen

Für viele Unternehmen beginnt das Weihnachtsgeschäft bereits im Spätherbst. Je nach Art des Unternehmens bzw. des Kundenkreises ist es daher wichtig, dass man bereits spätestens im November die Kunden anspricht. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und Wege. Eine Form ist ein sogenannter Promotionstand im Kaufhaus oder an viel belebten Orten. Oder aber, man ist auf kleinen regionalen Messen, auf nationalen Ausstellungen oder ähnlichen Events vertreten.

Hierfür heißt es letztlich, erfahrene und geeigneten Personen zu finden, die das Unternehmen an einem solchen Stand adequat vertreten. Vielfach setzt man hier vor allem Studenten ein, um Kosten zu sparen. Dabei ist gerade der erste und direkte Kontakt mit den Kunden bzw. zu den Kunden mit einer der wichtigsten.

Daher sollte man hier keineswegs nur den Rotstift ansetzen, sondern vielmehr auf erfahrene Kräfte setzen, die wissen, wie man ein Unternehmen vertritt.

Wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten, kontaktieren Sie mich gerne.

Mammuthanull – SEO-Contests bieten eigenwillige Suchbegriffe

Mammuthanull – wer um Himmelswillen denkt sich denn immer die Begriffe für einen SEO-Contest aus. Dieses Mal ist es das Angelsmagazin-Blog, wo man nachlesen kann, worum es bei diesem Contest gehen soll. Weiterlesen

Beratung als wichtiger Bestandteil der Kundenakquise

Handelsvertretung und Mediaagentur das passt zusammen: Das zeigt die Handelsvertretung immer wieder. Denn ohne Kunden ist kein Dienstleistungs- oder Produktionsunternehmen überlebensfähig. Der Werbemarkt wird immer unübersichtlicher – klassische Print-Werbung, Online-Marketing und SocialMedia sind drei Bereiche. Verfolgt wird letztlich immer das Ziel, den Kunden über Neuigkeiten und Neuerungen auf dem Laufenden zu halten. Ein seriöses Unternehmen setzt bei einer Analyse an. Dort werden die bislang getätigten Werbemaßnehmen näher beleuchtet. Ebenso deren Effektivität. Daraus abgeleitet entwickelt man sinnvolle Kampagnen und Konzepte, die eine weitere Entwicklung sichtbar machen. In den meisten größeren Unternehmen finden sog. Jahresmediaplanungen statt, durch die man die für die eig. Werbestrategie sinnvollen Partner auswählt.

Westpark in Ingolstadt ist am 29.03.2012 dreimal so groß wie bisher

Ingolstadt16 Jahre gibt es den Westpark als Einkaufscentrum am Rande Ingolstadts bereits. In unmittelbarem Umfeld des Klinikums Nahe des Stadtteils Friedrichshofen gelegen konnten dort die Kunden bereits auf rund 10.000 Quadratmetern Einkaufsfläche shoppen. Kleidung, Lebensmittel, Geschenke oder andere Dinge des Alltags bzw. Besonderen konnte man dort in den verschiedenen Geschäften finden. Und der Vorteil: alles ist unter einem Dach und man konnte direkt vor dem Geschäft – also dem Shoppingcenter – parken. Direkt nebenan befand sich bereits bisher das große Kinocenter Ingolstadt – das Multiplexkino. Da immer mehr Stores in dieses Shoppingcenter wollen, um ein immer besseres und vielfältigeres Einkaufserlebnis zu ermöglichen, wurde Westpark-Erweiterung vor einigen Jahren beschlossen und begonnen. Und am 29. März 2012 ist es soweit. Frank Hausschmid als Geschäftsführer der Westpark Einkaufszentrum Verwaltungs GmbH kann die Erweiterung offiziell eröffnen lassen. Zukünftig wird auf 32.000 Quadratmetern einkaufen möglich sein. 45 Geschäfte finden dort Platz – bei 850 Meter langen Einkaufsstraßen. Und auch die Parkplatzsituation wird ausgeweitet auf insgesamt 3.300 Stellfächen direkt am neuen alten Shoppingcenter. Auch der bisherige Altbau wurde in diesem Zuge sanierung und runderneuert, so dass sich das Einkaufszentrum zur Eröffnung in einem ganz neuen Stil präsentiert. Da die Debatte um umweltbewusste Energie groß ist in der heutigen Gesellschaft hat man im Zuge der Erweiterung auf Umweltschutz geachtet, setzt bzgl. Wärme und Kälte auf Fernwärme und Absorptionskältemaschinen.

Nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums müssen Lebensmittel nicht unbedingt in die Tonne

Berlin Der Handel macht gemeinsam mit Verbraucher-Ministerin Ilse Aigner (CSU) mobil: derzeit läuft eine Aufklärungskampagne rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum. Denn nach Auffassung der Ministerin werfen derzeit zu viele Menschen noch brauchbare Lebensmittel einfach weg, nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht wurde. Dies, so Aigner am Rande des Kampagnenstarts, sei jedoch lediglich eine Orientierungshilfe für den Verbraucher. Die meisten der Lebensmittel seien auch nach dem Ablauf des aufgedruckten Datums noch nutzbar. Laut einer Studie des Miniseriums wirft nämlcih derzeit jeder Bundesbürger im Schnitt knapp 82 Kilogramm Lebensmittel im Jahr weg, davon wären aber 53 Kilogramm noch genießbar. 6,7 Millionen Tonnen davon stammen aus den privaten Haushalten. Um aufzuklären hat man vier Millionen Flugblätter und Info-Karten in 21 000 deutschen Supermärkten verteilt. Dort werden die wichtigsten Fragen rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) beantwortet. Ist das MHD erreicht oder überschritten, sollte man per Riech-, Seh- und Probiertest die Genießbarkeit einfach kurz überprüfen.

SWOT-Analyse

SWOT = Strengths – Weaknesses – Opportunities – Threats oder zu Deutsch: Stärken – Schwächen – Chancen – Gefahren. Die sogenannte SWOT-Analyse gilt als Element des strategischen Managements. Letztlich werden hierin die Stärken und Schwächen des Unternehmens ermittelt und gegenüber gestellt, ebenso die Chancen und Gefahren, wenn man bestimmte Dinge tut bzw. unterlässt. Aus dieser Analyse abgeleitet, können PR- bzw. Marketing-Fachleute ermitteln, was das Unternehmen im Bereich Kommunikation forcieren sollte. Auf diese Weise kann man auch in geeigneter Form auf Umwelteinflüsse (innerhalb der Branche oder Region) zeitnah reagieren. Die Stärken und Schwächen befassen sich dabei u.a. mit den Mitarbeitern im Unternehmen, der Firmenkultur bzw. den Beziehungen zwischen Kunden und Lieferenten.

Online

Ein Unternehmen muss bei seiner unternehmerischen Planung multimedial vorgehen. D.h. z.B. Veranstaltungshinweise müssen sowohl auf dem klassischen Wege an Medien, Mitarbeiter und Kunden gelangen, als auch über den Online-Kanal. Vielfach erfolgt der Kontakt zum Kunden nicht mehr über einen klassischen Brief, sondern per E-Mail. Die Angebote gelangen nicht per Katalog zum Kunden, sondern über ein Mailing bzw. einen Newsletter.

Bankenregulierung – positive Auswirkungen für den Kunden oder nur vorgeschobener Bürokratismus

Bankenregulierung – das klingt vor allem nach Gesetzen, Bürokratie und Ausgleichsfunktion. Faktisch ist es eine Aufgabe des Staates, für Banken Regelungen und Vorgaben aufzustellen, anhand deren sich das Feld der Finanzdienstleister definiert. Grund dafür ist, ein stabiles Finanzsystem zu erhalten. Das Thema ist damit – in einer Zeit, in der Staaten bankrott gehen – so aktuell wie selten. Denn: das Bankenwesen ist ein wichtiger Teil einer funktionierenden Volkswirtschaft. Jedes Land für sich, dann die Euro-Länder als Gemeinschaft sowie die Wirtschaftspartner USA, China, Japan etc., benötigt für eine funktionierende Weltwirtschaft ein stabiles System. In Europa ist dies durch die Probleme in Griechenland deutlich ins Wanken geraten. Die Finanzmisere im Südosten Europas sorgt auch im Deutschen Finanz- und Wirtschaftsfeld für massive Probleme. Damit ist auch der Verbraucher bzw. Kunde an sich mit den Problemen in Griechenland direkt betroffen. Nicht nur indirekt dadurch, dass Deutschland einen Teil der Schulden Griechenlands erlässt bzw. übernimmt. Auch direkte Auswirkungen machen sich bemerkbar und zwar in den verschiedenen Wirtschafts-Themenfeldern. Ein unkalkulierbarer Preisverfall kann bei einem nicht funktionierenden und unregulierten Bankenwesen (Verzicht auf Bankenregulierung ist unter dem Begriff Free Banking bekannt) die Konsequenz sein. Damit wäre der Euro im Verhältnis zu anderen weltweiten Währungen nur noch einen Bruchteil dessen wert, wie heute.

Banken sollen das Geld des Kunden stabil und sicher halten. Risiko-Geschäfte sollen minimiert werden.

Die Bankenregulierung hat eine lange Historie, die bereits an frühere Wirtschaftskrisen (1837, 1857, 1931) anknüpft. In Deutschland hat man 1934 das erste Kreditwesen-Gesetz erlassen, um hierzulande die Funktionsfähigkeit des Kreditwesens zu erhalten. Geregelt werden in den Gesetzen der sog. Anlegerschutz, Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften sowie der Allgemeine Zahlungsverkehr. Die Regelung erfolgt auf dualer Basis. D.h. staatliche Behörden überwachen die Einhaltung der Gesetze, die von der Regierung bzw. Legislative erlassen werden. Missstände im Kreditwesen sollen so minimiert werden, heißt es in den Gesetzen. Vermögenswerte – also auch das Geld der Verbraucher – sollen nicht gefährdet oder Bankengeschäfte beeinträchtigt werden. Damit soll auch der Handel in der freien Wirtschaft gewährleistet sein bzw. bleiben.

Ein Punkt, den Banken beispielsweise zu erfüllen haben, ist ein gewisses Grund- oder Kernkapital vorzuhalten. Teilweise wird diskutiert, ob man diese noch strikter zieht (auch für die deutschen Großbanken). Nimmt man die Deutsche Bank als Beispiel, so wären bei einer Anwendung nach den weltweit strengsten Regeln eine Kernkapitalquote von 9,5 Prozent vorzuhalten. Deutlich mehr, als Basel III das vorsehen würde. Denn hier wären 2,5 Prozentpunkte an Mindestkapital weniger erforderlich. Und selbst die werden erst 2013 nach und nach eingeführt. Um einen Zusammenbruch des (weltweiten) Banksystems zu verhindern, erarbeiten daher die Bankenaufseher des Finanzstabilitätsrates (FSB) eine rund 30 Positionen umfassende Liste mit systemrelevanten Banken (SiFis). Das sind letztlich die Banken, die das Welt-Finanzsystem hauptsächlich tragen. Die Übersicht soll dabei nach Relevanz und weltweiter Vernetzung der Banken erfolgen. Der reguläre Zuschlag, den eine Bank als „Risiko-Faktor“ bekommt, würde entsprechend maximal bei 2,5 Prozent liegen. Als eine Art „Abschreckfaktor“ wäre es darüber hinaus möglich, eine Bank mit einem Kapitalzuschlag von 3,0 Prozent zu belasten. Dies hätte jedoch vor allem den Hintergrund, die Banken vor unnötigen Risiko-Geschäften abzuhalten. Die Liste, in der die Banken einsortiert sind, wird am 18. Juli bekannt.

Kapitalzuschlag und eigene Absicherung der Banken als „Sicherung“ für die Kundengelder

Es wird erwartet, dass z.B. die Deutsche Bank bzw. die Bank of America oder die JPMorgan mit 2,5 Prozent Zuschlag einsortiert sind, während die Royal Bank of Scotland, die HSBC oder  die Credit Suisse in die Kategorie mit 2,0 Prozentpunkten gehören sollen. Erwartet wird aber auch, dass die Banken auf Eigenständigkeit basierend, selbst zusätzliche Kapitalrücklagen für den Krisenfall bilden sollten. In der Schweiz wurde dies bereits eingeführt, das Eigenkapital durch z.B. Pflichtwandelanleihen ergänzt. Dies könne im Krisenfall von Fremd- in Eigenkapital gewandelt werden.

Vorsicht vor dubiosen Telefonanrufen bzgl. Testzeitschriften

Kommentar von Ramona Schittenhelm

Die Telefonitis grasiert wieder. Die Zahl der Anrufe bzgl. möglicher Zeitungen bzw. Zeitschriften, die per Test verschickt werden, um die Meinung der Leser abzufragen, nimmt derzeit sehr stark zu. Problematisch ist, dass vor der Herausgabe von Produkten tatsächlich Feldversuche bei potentiellen Lesern durchgeführt werden, um eine mögliche Marktakqzeptanz abzuchecken. Bei diesen Anrufen  handelt es sich aber offensichtlich eher um Fakes bzw. Abofallen (wobei genau das während des Anrufes wehement dementiert wird).

Denn – egal, ob man die Zeitung oder Zeitschrift will oder nicht – am Ende erhält man Sie. Und noch einen riesigen Paken an Postkarten, die man an Unternehmen senden kann, um super tolle Gewinne einzustreichen ;). Einmal davon abgesehen, dass ungefähr 50 Prozent dieser Postkarten leiderbereits terminlich unbrauchbar sind (Stichwort Einsendeschluss), drängt sich die Frage auf, ob diese Art von Adresshandel und Kundenkontakte für die Unternehmen wirklich ein lukratives Geschäft ist – zumindest dann nicht, wenn es um das Unternehmensrenomee geht.

Bei der kompletten Sammlung an Postkarten: eine war leider nicht dabei. Nämlich die, die besagt, dass man kein Abo für 14,50 Euro für die monatlich erscheinende Zeitung möchte. Also pro Jahr schlappe 174 Euro für eine Zeitschrift, in der es faktisch um diese per Gutschein möglichen Gewinne geht.

Das Gesetz, welches es Unternehmen untersagt, telefonischen Kontakt zu den Kunden ohne deren Einwilligung aufzunehmen, ist irgendwie Humbug: seriösen Unternehmen wird hier die Kundenarbeit auf eine nicht nachvollziehbare Weise erschwert,während die Zahl der Abo-Fallen-Anrufen weiterhin auf gleichem Niveau ist.

Der Verbraucherschutz-Ansatz war hier sicherlich gut gemeint: die Fragen und Probleme, die sich in der Realität für den Nutzer auftun sind dabei jedoch eine ganz andere Problematik bzw. Frage.