Wer Reisekosten abrechnet, der muss sich ab 2014 auf einige Änderungen einstellen. D.h. bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten kann der Arbeitgeber nämlich Kosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtung und Reisenebenkosten geltend machen. Bekommt der Arbeitnehmer diese Kosten nicht durch den Arbeitgeber ersetzt, kann er im Rahmen seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, heißt es in den Veröffentlichungen der Finanzbehörde. Weiterlesen