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Für Kunden und Werber: Gesetzesänderung von §6 PanGV ab 1. Juni 2010

Von Ramona Schittenhelm

Ab 1. Juni 2010 treten Änderungen im §6 der Preisangabenverordnung (PanGV) in Kraft. Als potentieller Kreditnehmer sollte man die Änderungen und Erweiterungen im „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ kennen. Hier geben wir Ihnen einen Überblick.