Unisex-Tarife basieren auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Aus Von Ramona Schittenhelm

Zum Jahreswechsel 2012 / 2013 wird es die neuen sog. Unisex-Tarife geben. Dies wurde notwendig, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) jegliche Art von Diskrimineriung von Männern und Frauen untersagt – auch im Versicherungswesen. Dort waren in vielen Sachbereichen geschlechterspezifische Tarife bei privaten Versicherungsverträgen üblich.

Fahren Männer 2013 günstiger?

Im KFZ-Bereich beruhten diese beispielsweise auf statistische Erhebungen, die Frauen niedrigere Unfallzahlen attestierten als Männern. Betroffen von der neuen Berechnung sind Neu-Verträge oder Verträge, wenn sich inhaltlich etwas ändert.

  • Private Krankenversicherung
  • Private Krankenzusatzversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Private Pflegezusatzversicherung
  • Private Altersvorsorge
  • Risiko-Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Sterbegeldversicherung

D.h. in vielen privaten Versicherungen werden sich die Tarife für Männerund Frauen zukünftig angleichen. Neuverträge dürfen ab Ende 2012 nur noch nach den Regelungen für Unisex-Tarife kalkuliert werden.  Starke Änderungen der Beiträge in einzelnen Versicherungssparten werden sich dadurch ergeben. Frauen könnten beispielsweise im Bereich der Krankenversicherung profitieren davon, da sie bislang aufgrund der statistisch höheren Lebenserwartung höhere Beiträge zahlen mussten. Männer dagegen könnten im Bereich der KFZ-Versicherung hieraus Vorteile für sich abschöpfen.

Frist ist abgelaufen – ab 2012 sind Unisex-Tarife bindend

Mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ist es nun soweit – angekündigt wurde es schon mit einem Grundstaz am 21. Dezember 2007. Ausschlaggebend hierfür waren die Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts untersagt. „Nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit“ müssten solche Ausnahmen jedoch auslaufen, ansonsten werde das Ziel der Gleichbehandlung von Frauen und Männern unterlaufen, erklärte der EuGH. Mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ist nun diese Frist um.

Nimmt man die private Krankenversicherung als Beispiel, so ergeben sich bislang 15-20 Prozent höhere Beiträge für Frauen im Gegensatz zu Männern. Diese basieren vor allem auf der höheren statistischen Lebenserwartung der Frauen. Auch müssen Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschutz umverlegt werden.  Insgesamt ist hier davon auszugehen – ähnliches gilt für private Pflege- und Rentenversicherungen sowie Berufsunfähigkeitsversicherung – dass die Beiträge für Männer (deutlich) steigen werden.

Frauen profitieren bei Krankenversicherung

Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschutz werden in der privaten Krankenversicherung schon seit 2008 auf Männer und Frauen aufgeteilt. Das schreibt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Allerdings bewirkte diese Gesetzesänderung damals nur eine Beitragsermäßigung für Frauen von zwei bis drei Prozent. Dies basierte auf der steigenden Lebenserwartung bei Frauen sowie allgmein steigenden Gesundheitskosten (in allen Altersklassen, auf die die Schwangerschaftskosten aufgeteilt wurden).

Bestandsverträge sind außen vor

Alle genannten Regelungen bezüglich der Einführung der Unisex-Tarife betreffen nur Vertragsneuabschlüsse. Alle Kontrakte, die bis zum 21. Dezember 2012 abgeschlossen werden, bleiben unangetastet. Alles andere wäre verfassungswidrig erklärt ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Josef Isensee bestätigt. Die Anwendung auf Bestandskunden würde dem Eigentumsrecht widersprechen.