Zukünftig Pflicht-Altersvorsorge auch für Selbständige?

Aus Von Ramona Schittenhelm

Wenn es nach Bundesarbeits- und sozialministerin Ursula von der Leyen geht, sollen Unternehmer und Freiberufler sich zukünftig verpflichtend für das Alter absichern. Dies soll über eine sog. Altersvorsorgepflicht geregelt werden. Bislang gibt es zwar noch keinen Gesetzesentwurf, jedoch eine klare Zielvorstellung der Ministerin.
Diese Altersvorsorgepflicht verbessere den sozialen Schutz der selbständig tätigen Personen. Darüber hinaus wirke sie der Abhängigkeit von der Grundsicherungsleistung im Alter entgegen. Ausgenommen wären demnach lediglich Personen wie Künstler, Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte oder Landwirte, die über berufsspezifische eigene Versorgungswerke abgesichert sind. Darüber hinaus sollten aktuell über 50-Jährige sowie nebenberuflich Selbständige von der Verpflichtung ausgenommen werden. Sonderregelungen und Befreiungen könnte es demnach auch für zwischen 30 und 50 jährige Selbständige geben, wenn diese nachweisen könnten, bereits selbständig Vorsorge getroffen zu haben. Auch auf das Thema der Existenzgründung sollte – so die Idee im Ministerium – gesondert eingegangen werden. Die Höhe der Pflicht-Altesvorsorge soll mindestens der Höhe der Basissicherung entsprechend. Verabschiedet hat man sich dagegen von der Pflichtversicherung direkt in die gestetzliche Altersversicherung hinein.