Trotz Spaziergängen Eigentumsregeln beachten
Der Corona-Lockdown verlangt den Bürgern eine Menge ab. Das weiß auch Dr. Till Backhaus, Agrar- und Umweltminister in Mecklenburg-Vorpommern. Dennoch sei es wichtig, dass man bei seinen Ausflügen in der Natur von landwirtschaftlichen Flächen fern bleibe. Denn für die Landwirte sei dies ihr Lebensunterhalt und vor allem ihr Eigentum. Denn immer häufiger passiere es, dass private Spaziergänger auf den betrieblich genutzten Flächen des Landwirtes zu finden seien.
Offenbar ist nicht für alle Menschen auf Anhieb ersichtlich, wo sich landwirtschaftliche Flächen befinden und betreten bzw. befahren bestellte Felder mit Autos, Quads oder Schlitten.„Erholung in der Natur ist besonders in dieser Zeit wichtig, dennoch sollte aus Respekt vor der Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte und den Nahrungsmitteln, die auf den Flächen erzeugt werden, Rücksicht genommen werden“, so Minister Backhaus weiter.
Denn grundsätzlich ist – unabhängig von Landwirtschaft oder nicht – geregelt, dass fremde Grundstücke ohne Erlaubnis nicht befahren oder betrete werden dürfen. Und das gelte nun einmal auch für die landwirtschaftlichen Grundstücke. Bereits jetzt wachsen unter den teils noch vorhandenen Schneedecken bereits Winterweizen, Winterraps oder Wintergerste. Durch unbedachtes Queren können diese Kulturen zerstört und somit die Existenzgrundlage der Landwirte beeinflusst werden. Darüber hinaus stört das unbefugte Queren der Flächen auch die dort lebende Tiere. „Mein Tipp, reden Sie mit Ihren Landwirtinnen und Landwirten vor Ort und fragen Sie sie, welche Felder beispielsweise nicht bestellt und möglicherweise begehbar sind. Fragen Sie um Erlaubnis für ein gutes Miteinander“, rät der Landwirtschaftsminister.
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