Abschied von der Lohnsteuerkarte

Aus Von Ramona Schittenhelm

Das Jahr 2010 endet schon bald. Viele Arbeitnehmer wundern sich vielleicht, dass ihre Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr von der jeweiligen Gemeindeverwaltung noch nicht zugestellt wurde. Das hat aber seine Richtigkeit. Denn: um der Vereinfachung der Steuererklärung näher zu kommen, gilt die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 auch für 2011. Und danach – im Laufe des Jahres 2011 – wird die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. ELStAM: Papierlos praktisch

ELStAM bedeutet„Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“. Das Bundeszentralamt für Steuern baut im kommenden Jahr eine Datenbank auf. Als Arbeitnehmer muss man daher zukünftig keine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Der Arbeitgeber seinerseits verarbeitet die Daten alle elektronisch. Alle relevanten Daten werden vom Arbeitgeber dem Bundesamt für Steuern übermittelt. Der Vorteil ist für alle drei Parteien erkennbar und wird beschleunigt: Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt.

Die Umsetzung erfolgt stufenweise: deshalb behält die LST-Karte 2010 auch über den 31.12.2010 hinaus ihre Gültigkeit.