Betriebliche Fahrten mit dem privaten PKW steuerlich anrechenbar

Betriebliche Fahrten mit dem privaten PKW steuerlich anrechenbar

Aus Von Ramona Schittenhelm

Wer mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist, der braucht einen vernünftigen Versicherungsschutz. Hier kann es durchaus deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern geben. Vielfahrer sollten hier andere Prioritäten setzen als Menschen, die nur gelegentlich mit dem eigenen Auto unterwegs sind und vorwiegend Kurzstrekcen dabei fahren.

Neben den Unterschieden bei der Leistungsfähigkeit für den Versicherungsnehmer selbst gibt es dabei auch Unterschiede, was die generellen Nutzungsmöglichkeiten gibt: je mehr Leute mit dem eigenen Auto fahren dürfen/sollen, desto höher ist die Versicherungsleistung. Der Grund liegt dabei auf der Hand: wenn man klar definiert, wer mit dem Auto fahren darf, kann man letztlich das Risiko eines Schadensfalles etwas minimieren. Ist dagegen die Fahrerwahl beliebig, sichert sich das Versicherungsunternehmen lieber etwas deutlicher ab, da es sich hier ja um eine Fahrergruppe handeln kann, die (statistisch gesehen) zur Unfall-Verursachergruppe Nr. 1 gehört. Daher kann es sicherlich sinnvoll sein, einen Versicherungsvergleich Rechner zu bemühen, um sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Alternativen zu verschaffen.

Autofahren ist teuer geworden: Mautgebühren, Benzinkosten, Steuer und Versicherung spielen hier deutlich hinein. Dies wirkt sich auch auf die Kalkulationen bei bzw. für Unternehmen aus. Wer als Unternehmen einen Fuhrpark nutzt, der sichert die betrieblichen Fahrzeuge – sofern ausreichend Fahrzeuge dafür vorhanden sind – als Fahrzeugflotte ab. Dafür gibt es in der Regel von den Versicherungsunternehmen spezielle Tarife. Darüber hinaus gibt es aber auch die Möglichkeit, als Untenehmen den privaten PKW betrieblich zu nutzen. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn man ein Fahrtenbuch führt und so die betrieblich gefahrenen Kilometer exakt nachweisen kann. Diese Fahrten können dann mit dem entsprechenden Multiplikatorsatz für die anrechenbaren Kilometer (derzeit 0,30 Euro je Kilometer) multipliziert und verrechnet werden. Möglich ist es aber auch, dass man – auch ohne Fahrtenbuch – betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug abrechnen kann. Voraussetzung ist jedoch immer zwingend, dass es sich auch tatsächlich um eine Betriebsfahrt handelte. Exakte Informationen kann man sich bei der Finanzbehörde selbst oder seinem Steuerberater einholen. Ein KFZ-Versicherungsrechner ist speziell für private Versicherungen in jedem Fall zu empfehlen. Wer sein Auto jedoch vorwiegend für betriebliche Zwecke nutzt, der sollte sich mit einem unabhängigen Versicherungsvertreter im Detail über die verschiedenen Möglichkeiten unterhalten und sich eine unabhängige Analyse erstellen lassen.

Für steuerliche Details kontaktieren Sie in jedem Fall ihren Steuerberater, da dies keine Beratung sondern lediglich eine Information ist.