Makler-Courtage
Unter Courtage versteht man die Gebühren, die bei einer erfolgreichen Vermittlung, für den Makler bezahlt werden müssen.
Die Höhe der Courtage kann individuell ausgehandelt werden, bei Mietobjekten beträgt sie allerdings in der Regel zwischen zwei und drei Monatsmieten (kalt) und beim Verkauf bis zu vier Prozent der Kaufsumme, teilweise sogar bis zu knapp sieben Prozent.
Sobald der Kontakt zwischen Mieter und Vermieter bzw. Käufer und Verkäufer über den Makler zustand gekommen ist, unterliegt der Vermieter bzw. Verkäufer einer Zahlungsverpflichtung. Es ist auch durchaus üblich, dass nur eine Partei die Courtage zahlt (so meist bei Mietobjekten) oder sie zwischen den Parteien aufgeteilt wird. Fällig wird die Zahlung erst, wenn der Notarvertrag unterzeichnet wurde.
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