Reform der Verkehrssünderdatei in Deutschland beschlossen
Berlin Das Kabinett hat die Reform der Verkehrssünderdatei beschlossen. Zukünftig soll es für Verstöße im Straßenverkehr max. drei Punkte geben. So sieht es der Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums vor. Ist aktuell bei 18 Punkten der Führerschein weg und eine spezielle Prüfung notwendig, um nach einer entsprechenden Frist den Führerschein wieder zu erlangen, soll dies zukünftig mit acht Punkten der Fall sein. Da sich die Punkteregelung jedoch ändert, kann man dies jetzt nicht 1:1 umrechnen. Ein Vorteil der Neuregelung ist, dass nach Ablauf einer vorher festgelegten Frist die jeweiligen (Teil-)Punkte getilgt werden. Auch dann, wenn eine Wiederholungstat eintreten sollte. Denn bisher sorgt die Wiederholung eines Verkehrsdeliktes dafür, dass die Tilgungszeit verlängert wird. Vor 2014 wird die neue Berechnung der Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei jedoch voraussichtlich nicht in Kraft treten.
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