Unwetter wie Hagel oder Sturmschäden zählen im Versicherungsbereichzu Elementarereignissen

Aus Von Ramona Schittenhelm

Feuer, Wasser oder Wind gelten als Elementarereignisse. Vielfach bezeichnet man es auch als Naturkatastrophen, für die der Mensch quasi nichts kann und gegen die man bestimmte Dinge absichern möchte, Beispielsweise das eigene Wohnhaus oder sein Auto.


Die Versicherungsregularien in diesem Bereich der Sachabsicherung gehen hier klar vor und es ist im Vorfeld zu definieren, welche Elementarereignisse mit der Versicherung abgedeckt werden sollen. Diese werden dann entsprechen aufgenommen.

Das im Freien stehende Auto gg. Hagel absichern

Manche Elementarereignisse können beispielsweise in bestimmten Regionen nicht oder nur in abgewandelter Form abgedeckt werden. Daher ist es wichtig, dass man beispielsweise im Vorfeld nachfragt, ob ein Schutz gegen Hochwasser oder schwere Überflutungen überhaupt möglich ist und welche mgl. Zusatzauflagen hierfür gelten.

Hier gibt es beispielsweise ist eine Versicherung für bzw. gg. Elementarschäden im KFZ-Bereich. Anhand des Beispiels „Auto“ möchten wir nun aufzeigen, dass man als Versicherungsnehmer sein Eigentum absichern kann, sich aber auch an bestimmte Vorgaben halten muss.

 

  • Abstellplatz des Fahrzeuges

 

 

  • Regelung der Fahrer

 

 

  • Öffentlicher oder Privater Abstellplatz

 

Wahrheitsgetreue Angaben bei Versicherungsabschluss immer ein muss

Es ist immer wichtig, dass man diese Punkte mit dem Versicherungsmakler exakt durchspricht und angibt. Andernfalls könnte es passieren, dass man auf seinem Schaden – herbeigeführt durch einen niederkommenden Hagelschauer – sitzenbleibt, obwohl man eine Elementarversicherung abgeschlossen hat.