Bankenregulierung – positive Auswirkungen für den Kunden oder nur vorgeschobener Bürokratismus

Aus Von Ramona Schittenhelm

Bankenregulierung – das klingt vor allem nach Gesetzen, Bürokratie und Ausgleichsfunktion. Faktisch ist es eine Aufgabe des Staates, für Banken Regelungen und Vorgaben aufzustellen, anhand deren sich das Feld der Finanzdienstleister definiert. Grund dafür ist, ein stabiles Finanzsystem zu erhalten. Das Thema ist damit – in einer Zeit, in der Staaten bankrott gehen – so aktuell wie selten. Denn: das Bankenwesen ist ein wichtiger Teil einer funktionierenden Volkswirtschaft. Jedes Land für sich, dann die Euro-Länder als Gemeinschaft sowie die Wirtschaftspartner USA, China, Japan etc., benötigt für eine funktionierende Weltwirtschaft ein stabiles System. In Europa ist dies durch die Probleme in Griechenland deutlich ins Wanken geraten. Die Finanzmisere im Südosten Europas sorgt auch im Deutschen Finanz- und Wirtschaftsfeld für massive Probleme. Damit ist auch der Verbraucher bzw. Kunde an sich mit den Problemen in Griechenland direkt betroffen. Nicht nur indirekt dadurch, dass Deutschland einen Teil der Schulden Griechenlands erlässt bzw. übernimmt. Auch direkte Auswirkungen machen sich bemerkbar und zwar in den verschiedenen Wirtschafts-Themenfeldern. Ein unkalkulierbarer Preisverfall kann bei einem nicht funktionierenden und unregulierten Bankenwesen (Verzicht auf Bankenregulierung ist unter dem Begriff Free Banking bekannt) die Konsequenz sein. Damit wäre der Euro im Verhältnis zu anderen weltweiten Währungen nur noch einen Bruchteil dessen wert, wie heute.

Banken sollen das Geld des Kunden stabil und sicher halten. Risiko-Geschäfte sollen minimiert werden.

Die Bankenregulierung hat eine lange Historie, die bereits an frühere Wirtschaftskrisen (1837, 1857, 1931) anknüpft. In Deutschland hat man 1934 das erste Kreditwesen-Gesetz erlassen, um hierzulande die Funktionsfähigkeit des Kreditwesens zu erhalten. Geregelt werden in den Gesetzen der sog. Anlegerschutz, Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften sowie der Allgemeine Zahlungsverkehr. Die Regelung erfolgt auf dualer Basis. D.h. staatliche Behörden überwachen die Einhaltung der Gesetze, die von der Regierung bzw. Legislative erlassen werden. Missstände im Kreditwesen sollen so minimiert werden, heißt es in den Gesetzen. Vermögenswerte – also auch das Geld der Verbraucher – sollen nicht gefährdet oder Bankengeschäfte beeinträchtigt werden. Damit soll auch der Handel in der freien Wirtschaft gewährleistet sein bzw. bleiben.

Ein Punkt, den Banken beispielsweise zu erfüllen haben, ist ein gewisses Grund- oder Kernkapital vorzuhalten. Teilweise wird diskutiert, ob man diese noch strikter zieht (auch für die deutschen Großbanken). Nimmt man die Deutsche Bank als Beispiel, so wären bei einer Anwendung nach den weltweit strengsten Regeln eine Kernkapitalquote von 9,5 Prozent vorzuhalten. Deutlich mehr, als Basel III das vorsehen würde. Denn hier wären 2,5 Prozentpunkte an Mindestkapital weniger erforderlich. Und selbst die werden erst 2013 nach und nach eingeführt. Um einen Zusammenbruch des (weltweiten) Banksystems zu verhindern, erarbeiten daher die Bankenaufseher des Finanzstabilitätsrates (FSB) eine rund 30 Positionen umfassende Liste mit systemrelevanten Banken (SiFis). Das sind letztlich die Banken, die das Welt-Finanzsystem hauptsächlich tragen. Die Übersicht soll dabei nach Relevanz und weltweiter Vernetzung der Banken erfolgen. Der reguläre Zuschlag, den eine Bank als „Risiko-Faktor“ bekommt, würde entsprechend maximal bei 2,5 Prozent liegen. Als eine Art „Abschreckfaktor“ wäre es darüber hinaus möglich, eine Bank mit einem Kapitalzuschlag von 3,0 Prozent zu belasten. Dies hätte jedoch vor allem den Hintergrund, die Banken vor unnötigen Risiko-Geschäften abzuhalten. Die Liste, in der die Banken einsortiert sind, wird am 18. Juli bekannt.

Kapitalzuschlag und eigene Absicherung der Banken als „Sicherung“ für die Kundengelder

Es wird erwartet, dass z.B. die Deutsche Bank bzw. die Bank of America oder die JPMorgan mit 2,5 Prozent Zuschlag einsortiert sind, während die Royal Bank of Scotland, die HSBC oder  die Credit Suisse in die Kategorie mit 2,0 Prozentpunkten gehören sollen. Erwartet wird aber auch, dass die Banken auf Eigenständigkeit basierend, selbst zusätzliche Kapitalrücklagen für den Krisenfall bilden sollten. In der Schweiz wurde dies bereits eingeführt, das Eigenkapital durch z.B. Pflichtwandelanleihen ergänzt. Dies könne im Krisenfall von Fremd- in Eigenkapital gewandelt werden.