Vorabwiderspruch gegen Bing Maps Streetside von Microsoft aktuell möglich

Aus Von Ramona Schittenhelm

Ansbach Bis 30. September 2011 können Eigentümer von Häusern gegen die Veröffentlichung Ihres Gebäudes in Bing Maps Streetside Einspruch einlegen. Die Seite wird ähnlich wie Google Streetviews aufgebaut sein und durch Microsoft betrieben. Die Einspruchsmöglichkeit besteht dabei online oder per normalem Brief. Seit Juni ist klar, dass Microsoft auch per Vorab-Widerspruch die Veröffentlichung der entsprechenden Häuser untersagt. Dies sagte das amerikanische Unternehmen zumindest dem Landesamt zu. Die Frist September gilt dabei für das komplette Bundesgebiet, egal, ob das Haus im Veröffentlichungs-Abschnitt liegt derzeit oder nicht.Allerdings ist es selbstverständlich auch nach der Veröffentlichung möglich, Widerspruch einzulegen, erklärt das  Bayerische Landesamt für Datenschutz.

Widerspruch einlegen können alle Privatpersonen, die sich durch die Abbildung des Hauses im Internet gestört fühlen. Eine Begründung des Widerspruches ist nicht zwingend erforderlich.

Der Widerspruch kann nur mit dem von Microsoft zur Verfügung gestellten Formular erfolgen, welches unter www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx zur Verfügung steht. Von dort aus kann man entweder direkt online seinen Widerspruch einlegen, oder selbiges per Post an

Microsoft Deutschland GmbH
Widerspruch Bing Maps Streetside
Postfach 101033
80084 München

übermitteln.Nach dem Widerspruch wird das bezeichnete Gebäude bereits vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht.