Jobcenter in Abensburg bekommt Defibrillator

Abensberg Der Personalrat des Landratsamtes hatte angeregt das neue Jobcenter in Abensberg, wie das Landratsamtsgebäude in Kelheim, mit einem Defibrillator für die 32 Mitarbeiter und die Besucher auszustatten. Auch die Staatl. Berufschule, Nebenstelle Abensberg, sowie die Hauswirtschaftsschule, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft befinden, würden damit versorgt. Weiterlesen

Hallenbäder des Landkreises Kelheim an den Osterfeiertagen geschlossen

Kelheim Die Schwimmhallen der Landkreisbäder in Mainburg (Gymnasium) und Riedenburg (Staatl. Realschule) sind am Karfreitag, den 06.04.2012, am Ostersonntag, den 08.04.2012 und am Ostermontag, den 09.04.2012 für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen. Am Karsamstag, den 07.04.2012 sind die beiden Bäder wie gewohnt geöffnet. Das Hallenbad an der Staatl. Realschule in Abensberg ist von Karfreitag, den 06.04.2012 bis einschließlich Ostermontag, den 09.04.2012 durchgehend geschlossen.

Geschäftsleiter Josef Fleischmann zum Leitenden Verwaltungsdirektor befördert

Kelheim Zur Beförderung zum Leitenden Verwaltungsdirektor konnte Landrat Dr. Hubert Faltermeier in diesen Tagen dem langjährigen Geschäftsleiter Josef Fleischmann gratulieren. Der Kelheimer Landrat dankte bei dieser Gelegenheit für dessen stets zuverlässige und loyale Arbeit seit dem Jahr 1975 unter vier Landräten. Vor allem seine Fachkompetenz und sein Organisationstalent wären dabei immer wieder gefordert gewesen.

Fleischmann der auch seit knapp zehn Jahren Stellvertreter des Landrats im Amt ist, ist in Bodenmais gebürtig und begann nach der Schulausbildung 1971 als Regierungsinspektorenanwärter an den Landratsämtern Regen und Kelheim. Nach seiner Versetzung zur Regierung von Niederbayern, wo er im Bereich Personalwesen und Organisation tätig war, erfolgte zum 1.1.1975 seine Einstellung beim Landkreis Kelheim als stellv. Geschäftsleiter.

Nach der Bestellung zum Geschäftsleiter (Haupt- und Personalamt) im Jahr 1976 und erfolgter Zulassung zum höheren Dienst folgte zum 30.01.1997 die Bestellung zum Abteilungsleiter für Kreisangelegenheiten. Seit dem 1.8.2002 ist Josef Fleischmann Verwaltungsdirektor und Stellvertreter des Landrats im Amt. Seit dieser Zeit ist er im Landratsamt überwiegend für Organisation, Kreisangelegenheiten und Sitzungsdienst zuständig.

Josef Fleischmann ist verheiratet und Vater dreier erwachsener Söhne. Für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement im Sport und der Behindertenarbeit erhielt er im Jahre 2007 das Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten.

Ausstellung „Wie wohnen? Wo leben? Flächen sparen – Qualität gewinnen“ im Landratsamt Kelheim

Kelheim Fast jeder kennt die Situation: Wo ziehe ich hin? Wo erfüllen sich die vielen Wunschvorstellungen bei der Wohnungssuche am Besten? Diese Entscheidung will gut durchdacht sein. Idealerweise eine ruhige Lage mit viel Grün, Einkaufmöglichkeiten, Arzt, Kindergarten und Schule um die Ecke und schnell mit dem Fahrrad am Abend ins Kino oder die Kneipe – Anforderungen, die scheinbar nicht vereinbar sind.

Oftmals fällt die Entscheidung dann aufgrund niedriger Grundstückspreise zugunsten weiter entfernter Wohnlagen auf dem Lande. Längere Wege und ein zweites Auto werden hierfür in Kauf genommen.

Dabei wird auch innerhalb der Städte und Dörfer vermehrt attraktiver Wohnraum geschaffen – lebendiges Wohnumfeld, Infrastruktur und Freizeiteinrichtungen inklusive. Moderne flexible Grundrisse, Terrasse, Balkon oder Gartenanteil und oftmals ein aufgewertetes Wohnumfeld bringen neue Attraktivität in die Ortskerne.

Die Ausstellung „Wie wohnen? Wo leben? Flächen sparen – Qualität gewinnen“ gibt künftigen Bauherren und Wohnungssuchenden wertvolle Anregungen: Interaktive Computerprogramme ermöglichen die Berechnung des persönlichen Zeit- und Kostenaufwands für die täglichen Wege und lassen die Besucher prüfen, ob ein „grünes“ Wohnumfeld wirklich nur auf dem Land existiert. An vier Bildschirmstationen schildern Familien aus verschiedenen Wohnlagen ihren täglichen Wege- und Zeitaufwand. Was bleibt vom Freizeitwert auf dem Lande übrig, wenn man Kosten und Zeitaufwand für die Fahrt zur Arbeit und Bring- und Holdienste für die Kinder abzieht? Könnte das Wohnen in zentralen Lagen trotz höherer Grundstückspreise auf Dauer Geld sparen helfen?

Durch die Ausstellung werden diese und weitere Fragen vom 31.Oktober bis 15. November 2011 im Landratsamt Kelheim während der Öffnungszeiten beantwortet.

Die Ausstellung wurde im Auftrag des Umweltministeriums in Kooperation mit der Obersten Baubehörde im Innenministerium und den Auftragnehmern Bund Naturschutz, Bayerische Architektenkammer und Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) erstellt und mit Mitteln des Umweltfonds finanziert. Sie ist Teil des Aktionsprogramms des „Bündnis zum Flächensparen“. Dem Bündnis gehören 41 Bündnispartner an, darunter neben den maßgeblichen Ministerien für Umwelt und des Innern auch die kommunalen Spitzenverbände, die Kirchen, Universitäten, Architekten-, Planer- und Umweltverbände sowie Wirtschaftsunternehmen. Die Bündnispartner haben sich zum sparsamen Umgang mit Böden verpflichtet und dazu, das Bewusstsein für das Flächensparen in ihrem Einflussbereich zu fördern. Ein Aktionsprogramm mit 72 Einzelaktionen befindet sich hierzu in Umsetzung. Ziel ist es, den derzeitigen Flächenverbrauch von 16,4 ha pro Tag dauerhaft zu reduzieren und Bayerns wertvolle Böden und Landschaften zu erhalten.

Kreisbauhof in Kelheim ist für den Winterdienst gewappnet

In Kelheim ist man für die Winterdienstarbeiten gut gerüstet. (Foto: Landratsamt)
In Kelheim ist man für die Winterdienstarbeiten gut gerüstet. (Foto: Landratsamt)

Kelheim Der Kreisbauhof in Kelheim ist für den Winterdienst gewappnet; die Vorberei¬tungen sind abgeschlossen. Während der Wintermonate betreuen 20 Straßenwärter die 298,9 km Kreisstraßen. Das Kreisstraßennetz ist dabei in 11 Streubezirke von 14 km bis 37 km Länge eingeteilt. Zur Bestreuung und Räumung der Kreisstraßen setzt der Landkreis drei Lkw’s und zwei Unimog’s ein. Aber auch Fremdfirmen hat der Landkreis für diese Aufgabe unter Vertrag, so Hans Rödl, Leiter des Kreisbauhofes. Der Winterdienst des Landkreises erfolgt, soweit die Wetterlage dies erfordert. Bei entsprechender Witterung wie z.B. bei Frost ist laut Hans Rödl dann allerdings für die Mitarbeiter des Kreisbauhofes frühes Aufstehen angesagt, denn der Kontrolldienst des Kreisbauhofes beginnt an Werktagen um 3 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bereits morgens um 3.30 Uhr. Der Kontrolldienst besteht aus insgesamt drei Meldern, aufgeteilt in die Bezirke Riedenburg, Mainburg und Kelheim, die den Straßenzustand hinsichtlich Luft-Temperatur, überfrierende Nässe, Glatteis, Schneefall etc. kontrollieren und bei entsprechend vorgenannten Witterungsbedingungen eigenständig über Handy, die jeweils für ihren Bezirk eingeteilten Fahrzeugführer zum Einsatz verständigen.

So wird z.B. ab 2 cm Schneehöhe geräumt und anschließend gestreut, um die Straßen frei und verkehrssicher zu halten. Das Salzlagerkontingent des Landkreises ist auf die Standorte Kelheim, Riedenburg und Mainburg sowie im Hafen Kelheim/Saal verteilt und beträgt insgesamt ca. 2.300 t. Es gilt nach wie vor der Streugrundsatz: „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich“. Die grundsätzliche Streumenge wird von den Straßenverhältnissen und der Erfahrung des Straßenwärters bestimmt, beträgt jedoch höchstens 20 g/m 2 und wird nur in Ausnahmefällen und nach Anordnung des Straßenmeisters überschritten.

Seit 1998 übernimmt der Kreisbauhof für Landkreisgemeinden die Rufbereitschaft für Winterdiensteinsätze mit, soweit dies vereinbart wurde. Die Städte und Gemeinden Biburg, Hausen, Langquaid, Riedenburg, Saal/Donau und Volkenschwand, der Markt Rohr sowie der Hafen Kelheim nehmen diesen interkommunalen Service des Kreisbauhofes zwischenzeitlich in Anspruch.

Innerhalb der Meldezeiten ab 1. Dezember bis 15. März

– von Montag – mit Freitagmorgen von 3 Uhr bis 7 Uhr und
– am Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 3.30 Uhr bis 7 Uhr benachrichtigt der Kreisbauhof, nach vorangegangener Straßenzustandskontrolle auf den Kreisstraßen, die von den Gemeinden benannten Mitarbeiter. Die Verkehrssicherungspflicht auf den gemeindlichen Straßen verbleibt bei der jeweiligen Gemeinde. Der Winterdienst außerhalb geschlossener Ortschaften ist eine freiwillige Leistung der jeweiligen Straßenbaulastträger. Nach dem letzten starken Winter und der damit einhergehenden Streusalzknappheit, wurde die Überlegung angestellt, zusätzliche Lagerkapazitäten zu schaffen. Diese Streusalzmengen werden im Hafen Kelheim bei dem Unternehmen TKB eingelagert.

Auch die Gemeinden des Landkreises waren mit in diese Überlegungen eingebunden. Eine Umfrage bei den Gemeinden durch den Kreisvorsitzenden des Bayer. Gemeindetages, Bürgermeister Karl Gorbunov, Rohr, unmittelbar nach dem Winter 2010/2011 hatte ein reges Interesse für ein zusätzliches Salzlager im Hafen Kelheim ergeben. Die Tiefbauverwaltung des Landkreises hat daraufhin die Konditionen für die Lagerung eingeholt und auch Angebote für die Salzlieferung beschafft. Diese Kostenansätze wurden zusammengestellt und den Gemeinden übermittelt, mit der Vorgabe, dass die Aufträge bis spätestens 30.06.2011 durch die jeweilige Gemeinde zu vergeben sind.

Die Nachfrage im Juli 2011 bei der TKB hat schließlich ergeben, dass sich kaum Gemeinden für ein zusätzliches Salzlager angemeldet haben. So wollen lediglich die Stadt Mainburg, der Markt Rohr, die Gemeinden Ihrlerstein, Attenhofen und Elsendorf zusätzlich Salz im Hafen Kelheim einlagern. Die Lagermenge für die fünf Gemeinden ist mit 275 Tonnen veranschlagt.

Der Landkreis Kelheim hat für den kommenden Winter bereits 1.500 t Salz in Kelheim, Riedenburg und Mainburg eingelagert. Derzeit werden im Hafen Kelheim noch 500 t eingelagert, Mitte Oktober werden im Bauhof Kelheim noch 300 t eingelagert. Insgesamt sind dann 2.300 t Streusalz vorrätig. Für den Winterdienst sind im Landkreishaushaushalt 250.000 Euro veranschlagt.

Landratsamt Kelheim erlässt Lärmsanierungsanordnung für Industrieanlagen

Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 24.08.2011 eine Lärmsanierungsanordnung bezüglich der auf dem Werksgelände der Firma Kelheim Fibres GmbH einschließlich der Firmen Dolan GmbH und European Precursor GmbH vorhandenen Anlagen erlassen. In dieser Anordnung nach § 17 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist festgelegt, dass an den relevanten Immissionsorten in der Unteren Dorfgasse bzw. in der Karlstraße und der Fasanenstraße ein Immissionsrichtwert von tags 60 dB(A) bzw. 55 dB(A) und nachts von 45 dB(A) bzw. 43 dB(A) einzuhalten ist.

Nach intensiven Gesprächen unter Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt konnte für diesen Industriebereich bzw. die Nachbarschaft unter Berücksichtigung der bauplanungsrechtlichen Situation eine Regelung festgelegt werden, welche nach einer Übergangszeit zu einer erheblichen Verbesserung der Lärmsituation in den in der Nachbarschaft vorhandenen Wohngebieten und Mischgebieten, insbesondere in der Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) führen wird.

Bei den Verhandlungen und beim Erlass der Anordnung nach § 17 BImSchG war zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Industrieansiedelung in den 1930er Jahren in der (unmittelbaren) Nachbarschaft des Standortes lediglich in der Unteren Dorfgasse schützenswerte Nutzungen in Form von landwirtschaftlichen Betrieben, die dort auch heute noch den Charakter als Dorf-/Mischgebiet prägen, gegeben war. Eine wesentliche Erweiterung des Industriestandortes erfolgte im Jahr 1960 durch die in Betrieb gegangene Acryl-Produktion. In den Jahren 1962 und 1989 erfolgten der Bau und die wesentliche Erweiterung der Schwefelkohlenstoff-Rückgewinnungsanlage. Die Wohnbebauungen in der Karlstraße und in der Fasanenstraße, welche entsprechend dem Bebauungsplan der Stadt Kelheim als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind, sind zu einem späteren Zeitpunkt nach Ansiedlung des Werkes entstanden. Diese sog. Gemengelage hat sich damit in den letzten Jahrzehnten sowohl durch die wirtschaftliche Entwicklung des Industriestandortes, wie auch durch das Heranrücken der Wohnnutzungen verfestigt.

Aufgrund der Gemengelage ist nach den Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm die Festlegung der Immissionsrichtwerte durch entsprechende Zwischenwertbildung vorzunehmen. Diese Zwischenwertbildung hat sich an der Schutzwürdigkeit und dem Bestandsschutz der angrenzenden Gebiete zu orientieren und unter Berücksichtigung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme zu erfolgen. Bei Beachtung dieser Kriterien ist das Landratsamt Kelheim zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der gegebenen Gemengelage in Hinblick auf die konkrete Schutzwürdigkeit der betroffenen Gebiete Zwischenwerte für die Nachtzeit festzulegen sind.

Die Umsetzung der Vorgaben der Lärmsanierungsanordnung hat in zwei Stufen zu erfolgen. Die festgelegten Immissionsrichtwerte müssen bis spätestens 31.12.2018 eingehalten werden. Bereits bis 31.12.2015 sind Lärmsanierungsmaßnahmen vorzunehmen, welche zu einer Reduzierung der gegenwärtig gegebenen Lärmeinwirkungen in der Nachbarschaft des Werkskomplexes führen werden.

 

Dr. Faltermeier: „Sanierungsmaßnahme ist ein weiterer Baustein zur Modernisierung und energetischen Optimierung der Schulgebäude des Landkreises Kelheim

Abensberg Landrat Dr. Hubert Faltermeier besuchte während der Sommerferien (24.08.2011) die Staatl. Realschule Abensberg und überzeugte sich gemeinsam mit Realschulrektorin Maria Warsitz-Müller, Kreiskämmerer Johann Auer, Architekten Gerhard Finger und dem derzeitigen Hausmeister Franz Ipfelkofer vom Fortschritt der Sanierungsmaßnahmen, die bis 2013 andauern. Nach dem Rundgang zeigte sich Dr. Faltermeier erfreut: „Diese Sanierungsmaßnahme ist ein weiterer Baustein zur Modernisierung und energetischen Optimierung der Schulgebäude in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises im Rahmen der Bildungsoffensive. Der Zeit- und Kostenplan konnten bisher eingehalten werden.“

Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude:

Die Energetische Sanierung an der bestehenden Heizungsanlage durch Austausch von hocheffizienten Heizungspumpen (Energieklasse A) und Hydraulischer Abgleich der gesamten Anlage durch Voreinstellung aller Heizkörperventile (mit teilweise Erneuerung der alten Heizkörperventile wurde abgeschlossen und die staatl. Fördermöglichkeiten wahrgenommen. Die Sanierung und Modernisierungen aller WC-Anlagen im Hauptgebäude und Südbau mit energetischen Maßnahmen (Bewegungsmelder, Fensterkontakte, Energiesparlampen und Energiespülkästen) wurden zwischenzeitlich durchgeführt.

Sanierungsmaßnahmen an der Staatl. Realschule Abensberg mit ca. 1,3 Mio € im Zeit- und Kostenplan

Mit Beginn der großen Ferien 2011 wurden weitere energetische Gebäudeverbesserungen vorgenommen, d. h. am Südbau mit dazugehörigen Verbindungsbau zum Hauptgebäude erfolgt eine ganzflächige Fassadendämmung (siehe Foto 3320). Dabei erhalten die Wände eine vollflächige Dämmung mit mindestens 16 cm Wärmedämmung als Wärmedämmverbundsystem und im Obergeschoss und an der Westfassade eine hinterlüftete vor gehängte Metallfassade.

Der Austausch der alten Holzfenster gegen thermische getrennte Leichtmetallfenster mit Dreifach-Verglasung (siehe Foto 3322) wurde begonnen. Als weitere energetische Maßnahme ist der Austausch der bestehenden auf eine energieeffiziente Beleuchtung mit Regelungstechnik (Fördermöglichkeiten werden wahrgenommen) geplant:  In der Sporthalle wurde die Modernisierung WC- und Dusch-Anlagen abgeschlossen

Sanierungsmaßnahmen der Außenanlagen:

Im Jahr 2010 wurde von der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege ein Konzept für die Entwicklung der Außenanlagen erstellt. Es umfasst Bereiche für die „Bewegte Pause“ und Naturerlebnisräume die teilweise bereits im Schuljahr 2010/11 umgesetzt wurden. Im ersten Schritt wurde der Pausenhof Süd für Spiele und Ruhezonen gepflastert und ein Teil des alten Allwetterplatzes für die bewegte Pause asphaltiert. Der Lehrerparkplatz an der Westseite ist mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen worden.

In den Sommerferien 2011 soll die Streetball-Anlage verwirklicht, sowie die weiteren Lehrerparkplätze an der Ostseite in Angriff genommen werden. Weiterhin geplant sind ein „Grünes Klassenzimmer“ in Form eines Amphitheaters an der Südseite des Grundstückes und Naturerlebnisräume.

 

 

Schülerströme an die neu zu gründende Realschule Mainburg im Landkreis Kelheim

Mainburg / Kelheim Schüler und Eltern in der Region Mainburg haben mit großer Freude  die Zustimmung der zuständigen Staatsministerien zum Antrag des Landkreises Kelheim auf Neugründung einer staatlichen Realschule in zweizügiger Form am Standort Mainburg im Wege des Kooperationsmodells zwischen Mittelschule und Realschule aufgenommen. Der Landkreis Kelheim geht davon aus, dass die Staatliche Realschule Mainburg rechtzeitig zum Schulstart 2012/13 als auf Dauer begründete staatliche Realschule  in die Schulerrichtungsverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aufgenommen wird und damit der formelle Gründungsakt erfolgt.

Mit Genehmigungsschreiben von Ministerialrat Püls mit Datum vom 04.07.2011, eingegangen beim Landratsamt Kelheim am 05.07.2011, wurde dem Landkreis mitgeteilt, dass die neue Realschule Mainburg durch ein vom Landkreis Kelheim festgelegtes Einzugsgebiet in stringenter Zweizügigkeit, also beginnend mit ca. 54 Kindern in zwei fünften Klassen, zu führen ist. Das Schülerpotential im Einzugsgebiet der Realschule in Mainburg ist sowohl nach dem Schulentwicklungsgutachten des Planungsinstitutes SAGS wie auch nach den Daten unserer Schülerbeförderungsverwaltung wesentlich höher.

Im Schuljahr 2010/11 wäre für ca. 90 Realschulanfänger aus dem Stadtgebiet Mainburg und den VG-Gemeinden Attenhofen, Aiglsbach, Volkenschwand und Elsendorf der neue Realschulstandort Mainburg die nächstgelegene Schule im Rahmen des Schülerbeförderungsrechts gewesen. Im nun beginnenden Schuljahr 2011/12 treten gut 80 Schüler neu an. Für das Schuljahr 2012/13 ist auf Grund der Geburtenzahlen für das Jahr 2001 und einer angenommenen Übertrittsquote von 30%  in den genannten Gemeinden mit ca. 75 Realschulanfängern zu rechnen und folglich Dreizügigkeit erforderlich.

Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass sich alle Schüler aus der Region Mainburg  wegen der kürzeren Wege und des starken Hallertauer Identitätsgefühls  an die neue Schule Mainburg orientieren wollen. Zudem ist dann klar nach den gesetzlichen Vorgaben für die  Kostenfreiheit des Schulweges der nächstgelegene Schulort Mainburg und damit die kostengünstigste Beförderung zu wählen.

Die Festsetzung eines Einzugsbereiches für die Staatliche Realschule Mainburg, der Zweizügigkeit garantiert, ist in der Praxis bei den gegebenen engen örtlichen Verflechtungen nicht zufriedenstellend zu lösen. Stadt und VG Mainburg bilden den Schulverband Mittelschule Mainburg und sind damit sämtlich Kooperationspartner der neuen Realschule Mainburg. Alle Kommunalpolitiker dieser Region haben sich gleichermaßen intensiv für die Realschule Mainburg engagiert. Gerechte und einleuchtende Gründe für die  Aufnahme oder Abweisung eines Schülers sind für uns nicht ersichtlich.

Bekanntermaßen gibt es für den Besuch von Realschulen keine Sprengelpflicht. Die Festsetzung eines Einzugsbereiches bei einer staatlichen Realschulgründung ist mit dem Elternrecht der freien Schulwahl für ihre Kinder nur schwer vereinbar. Der Landkreis kann im Vorfeld nur Empfehlungen aussprechen. Als schulrechtliche Vorgabe regelt  § 26 Abs. 7 der Realschulordnung lediglich, dass, falls mehr Bewerber als Kapazität vorhanden sind, sich die Schulleitungen um einen örtlichen Ausgleich zu bemühen haben. Gelingt dieser nicht, so entscheidet der Ministerialbeauftragte für die öffentlichen Schulen.

Nach unserer Auffassung sollte ein Schulstart keinesfalls mit der Abweisung von Schülern, dadurch frustrierten Eltern und nur schwer zumutbaren Entscheidungen für die Schulleitung ablaufen. Zusätzlich ist für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten an eine andere als die  nächstgelegene Realschule der Nachweis der Ablehnung zu erbringen.  Mittelfristig gehen das Landratsamt Kelheim davon aus, dass der demographisch bedingte Schülerrückgang zur stabilen und voll ausgelasteten Zweizügigkeit führt. Das zweizügige „Kooperationsmodell + x nach Bedarf“ wäre also lediglich in einer Übergangsphase während der ersten eineinhalb Schülergenerationen der Realschule Mainburg  erforderlich.

Zur Verdeutlichung ist in der Anlage das voraussichtliche Schülerpotential im Einzugsbereich der Realschule Mainburg bei 30% Übertrittsquote bis zum Schuljahr 2021/22 dargestellt (Grafik).

Der Landkreis Kelheim ist sich im Klaren darüber, dass es vorrangig gilt, eine zwei-zügige neue Realschule Mainburg im Wege des Kooperationsmodells mit der Haupt-schule Mainburg mit dem besonderen Ansatz der Migrantenförderung und Ganztags-betreuung zu schaffen.

Wir  erwarten dennoch dringend die Zusage Ihres Hauses im Schuljahr  2012/13 mit drei Eingangsklassen in der fünften Jahrgangsstufe an der Realschule Mainburg starten zu können, um die noch anstehende Bugwelle von Realschülern aus Gründen der Zugangsgerechtigkeit wohnortnah bedienen zu können. Eltern im „natürlichen Einzugsgebiet“ einer Realschule Mainburg müssen sicher sein können, dass ihre Kinder dort auch angenommen werden und haben ein Recht auf eindeutige Informationen und Aufnahmemodalitäten. Daher hat der Kreisausschuss des Landkreises Kelheim am 30.08.2011 einstimmig entschieden, die in der Anlage beigefügte Resolution zur Aufnahme aller Interessenten an der Realschule Mainburg zu beschließen.

Zweizügig genehmigte Kooperationsmodelle zwischen Haupt- und Realschule in dann nach Bedarf erweiterter Form sind an anderen bayerischen Standorten bereits mehrfach genehmigt worden.

Die Realschule Mainburg wird als Übergangslösung im Herbst 2012 unter guten räumlichen Bedingungen im bestehenden Schulzentrum Mainburg im Gabelsberger- Gymnasium starten. Durch das Ausscheiden des G 9–Jahrgangs gibt es zwei nebeneinander liegende freie Klassenzimmer, die Fachräume können mitbenutzt werden. Absehbar stehen in der benachbarten Hauptschule Mainburg weitere freie Raumkapazitäten zur Verfügung. Ein dreizügiger Realschulstart ist also räumlich ebenfalls realisierbar.

Der Landkreis Kelheim ist nach wie vor bereit, mit dem Landkreis Freising im Interesse einer wohnortnahen Beschulung für Realschüler aus Au und Rudelzhausen in geeigneter Form zusammenzuarbeiten, sofern dazu zusätzliche Kapazitäten an der Realschule Mainburg genehmigt werden. Die bekannte Problematik der Schüler-beförderung könnte durch Ausweitung des MVV gelöst werden. Auch unter diesem Gesichtspunkt wäre eine Kapazitätserweiterung der RS Mainburg wünschenswert. Ihre Idee des bayernweit einmalig landkreisübergreifenden kooperativen Schulmodells für die Hallertau sollte schließlich für die gesamte Region ein zusätzliches attraktives Bildungsangebot schaffen.  Der Landkreis Kelheim erhofft wegen der schnellstmöglich anzugehenden Planungen für die Übergangsphase und für das Schulgebäude der neuen Realschule Mainburg Ihre baldige positive Entscheidung.

 

Gruppe Kunst der Weltenburger Akademie und Landkreis Kelheim veranstalten die 38. Kunstausstellung ab 25.08.

Kelheim Die 38. Jahresausstellung der Gruppe Kunst der Weltenburger Akademie und des Landkreises Kelheim wird am Donnerstag, den 25. August 2011, 19 Uhr in den Räumen des Donau-Gymnasiums, Rennweg 61, in Kelheim durch Schirmherrn Landrat Dr. Hubert Faltermeier eröffnet. An der diesjährigen Ausstellung nehmen 100 Berufs-, Freizeitkünstler sowie Kunsthandwerker teil; sie stellen über 300 Werke aus.

Als Gastaussteller kann Landrat Dr. Hubert Faltermeier in diesem Jahr Hajo Blach willkommen heißen. Der aus dem Bayerischen Wald stammende Kunstmaler studierte nach seinem Abitur Wirtschafts- und Sozialpädagogik in München, ehe er sich der Malerei widmete. Er ist Mitglied des Berufsverbandes Bildender Künstler Ndb./ OPf. und des Kunstvereins Passau und arbeitet in seinem Atelier in Waldhäuser. Seine Bilder erzählen von den sanften Hügeln des großen Waldes, von dem steten Wandel der Tages- und Jahreszeiten, den Stimmungen der Naturgewalten.

Bereits zum sechsten Mal beteiligen sich junge Menschen mit Behinderung von der „Kunstwerkstatt“ mit einer Auswahl ihrer Bilder und Masken, die sie in den vergangenen Jahren unter Anleitung von Horst Fochler geschaffen haben. Der Nachwuchs der Gruppe Kunst, die „Pinsolinos“, ist ebenfalls wieder dabei. Es beteiligen sich außerdem wieder 15 Schulen mit zum Teil mehreren Gemeinschaftsarbeiten.

Die Ausstellung beginnt am Freitag, den 26. August 2011 und dauert bis Sonntag, den 4. September 2011 und ist von Montag mit Freitag jeweils von 14 Uhr bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.

Das Anlegen von Hecken und Streuobstwiesen wird weiter gefördert

Kelheim Wer Interesse an einer Neuanpflanzung von Streuobst und Hecken hat, kann mit tatkräftiger Unterstützung rechnen. Anfragen sollten noch bis spätestens Ende September beim Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V. eingehen.

Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölze sind seit jeher charakteristische Merkmale der bäuerlichen Kulturlandschaft. Sie bereichern die Feldfluren und gliedern auf angenehme Weise die Landschaft. Für eine Vielzahl von Vogel-, Käfer- und Schmetterlingsarten stellen sie Nahrungs-, Nist- und Rastplätze dar. Sie bilden darüber hinaus als verbindende Strukturen wichtige „Straßen“ für Wanderbewegungen vieler Tier- und auch Pflanzenarten. Aus all diesen Gründen wird die Neuanlage von Hecken und Streuobstwiesen außerhalb von Ortschaften auch in diesem Jahr wieder intensiv durch den Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V. gefördert. Übrigens können schon viele Grundstückseigentümer, die in den letzten Jahren über diese Förderung Streuobstwiesen anlegt haben, jetzt ihr eigenes leckeres Obst ernten.

Bei dem Projekt „Gemeinsam Lebensräume schaffen“ soll neben der Pflege bestehender Biotope die Neuanlage von Biotopen gefördert werden. Seit dem Beginn der Pflanzungen wurden mittlerweile insgesamt etwa 43 ha Streuobstwiesen angelegt worden, dies entspricht über 3.100 Bäumen. Die Heckenpflanzungen summieren sich nunmehr auf mehr als 16 km Gesamtlänge.

Gefördert werden die Anlage von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen außerhalb der Ortschaften. Hierbei trägt der Landschaftspflegeverband VöF zwischen 80 % und 90 % der anfallenden Kosten (Pflanzmaterial und Arbeitskosten) unter Ausnutzung staatlicher Förderprogramme. Nur 10 % der Kosten entfallen auf Grundstückseigentümer, die Mitglied beim VöF sind und 20 % auf Nichtmitglieder. Der Grundstückseigentümer hat nur einen minimalen Arbeitsaufwand für diese unbürokratische Förderung, da die Planung, den Erwerb der Gehölze und die Pflanzung der VöF übernimmt. Alle Interessenten sind herzlich dazu aufgerufen, sich bei einem Pflanzvorhaben in diesem Jahr noch bis Ende September 2011 bei Andreas Ehlers vom Landschaftspflegeverband VöF unter Tel. 09441/207-376 zu melden.