Barrierefreiheit und langfristige Einsparungen sind die entscheidenden Kriterien für die Stadt

Aus Von Ramona Schittenhelm

Brühl In der Bürgerschaft regt sich dagegen (u.a. aus Kosten-Nutzen-Gründen) Widerstand gegen den Abriss und Neubau des Rathausanbaus am Steinweg in Brühl. treffpunkt-regional.com hat daher nicht nur bei den Initiatoren des Bürgerbegehrens, sondern auch der Stadtverwaltung, Vertreten durch Kerstin Uenzen, nachgefragt, wie die weitere Vorgehensweise ist, was die Bürger erwartet und warum der Neubau notwendig ist.

Der Widerstand bei den Bürgern ist merklich, viele signalisieren mit ihrer Unterschrift ihr Missfallen am Abrissvorhaben. Die Bürger sind bestrebt, den Stadtratsbeschluss zu kippen. Die Unterschriften, dass das Vorhaben zugelassen wird, sind wohl erreicht und werden an die Stadt übergeben. Wie wird von Seiten der Stadt bzw. des Stadtrates weiter vorgegangen?

Stadt Brühl: Das weitere Verfahren sieht vor, dass die Unterschriften entgegengenommen werden, geprüft wird, ob die 7%-Hürde erreicht ist und dann dem Rat zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vorgelegt wird. Sollte die erforderliche Anzahl an Unterschriften vorliegen und der Stadtrat dem Bürgerbegehren entsprechen, ist das Verfahren beendet. Sollte der Stadtrat dem Begehren nicht entsprechen, ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Die Durchführung des Bürgerentscheides ist an die Vorgaben der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides (Bürgerentscheid DVO vom 10.7.2004 GV. NRW. S. 383) gebunden. Die Stadt Brühl hat auf Grundlage dieser RechtsVO eine Satzung erlassen. Die Satzung regelt u.a. das Stimmabgabeverfahren.

Abriss und Neubau vs. Sanierung: Wäre eine Sanierung für deutlich weniger an Kosten, wie von der Bürgerseite her vorgeschlagen, nicht eine Lösung des Problemes? Worin sollen denn die Vorteile eines Abrisses liegen?

Stadt Brühl: Die innere Infrastruktur des Anbaus ist veraltet und künftigen Anforderungen nicht mehr gewachsen.  Insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Bündelung von Dienstleistungen, Verbesserung des räumlichen Angebotes und Berücksichtigung der neuesten energetischen Standards werden erhebliche Vorteile bei einem Abriss und der Errichtung eines Neubaus gesehen.

Sehr sorgfältig haben wir überlegt, was wir für eine Verbesserung der Situation im anderen Rathaus hätten tun können. Die seit Jahren bestehende Überlegung, an der Außenseite einen Aufzug zu errichten, das Gebäude brandschutztechnisch auf den aktuellen  Stand zu bringen und zu sanieren, haben wir verworfen, weil damit lediglich der jetzige Anbauteil ohne Barrieren hätte erreicht werden können. Die Übergänge zum historischen Rathaus wären weiterhin nur über Stufen möglich gewesen. Ein wirklich barrierefreies Rathaus ist somit ohne Abriss des Anbaus nicht erreichbar.Neben den erheblichen Kosten stellt dies damit ein absolutes K.O.-Kriterium dar.

Also bestand für uns die Aufgabe darin, für einen Neubau ein tragfähiges Konzept zu entwerfen. Zunächst hören sich die im Haushaltsplan vorgesehenen und sehr weitreichend geschätzten Investitionskosten von rd. 12 Mio. € viel an. Abgesehen von der Tatsache, dass durch eine Reduzierung des ursprünglich vorgesehenen Raumprogramms Kosten in dieser Höhe nicht mehr anfallen, sind für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit die jährlichen Folgekosten maßgebend. Die in Zusammenarbeit mit dem Kämmerer aufgestellte Berechnung macht deutlich, dass durch die Bündelung von Aufgaben und die damit möglichen Personalkosteneinsparungen, die Beendigung von Mietverhältnissen an anderer Stelle sowie die drastische Reduzierung der Energiekosten ein Neubau insgesamt nicht teurer wird, als den jetzigen Zustand zu belassen. Die Baukosten fallen nur einmal an, die Einsparungen beim Gebäude, beim Energieverbrauch, beim Personalansatz schlagen jedoch dauerhaft zu Buche. Ökologisch und ökonomisch ist die Maßnahme sinnvoll und entspricht der seit über einer Dekade praktizierten nachhaltigen Politik in unserer Stadt. Zudem erfolgt durch den Neubau eine weitere Aufwertung unserer Innenstadt, zu der auch die Neugestaltung des angrenzenden Jahnshofes beitragen wird.

Von welcher Zeitfolge im Zusammenhang mit der Bürgerangelegenheit „Rathausanbau“ sprechen wir da jetzt (Mgl. neue Abstimmung / neuer Beschluss im Stadtrat bzw. ausrufen eines Urnengangs)?

Stadt Brühl: Die nächste ordnungsgemäße Ratssitzung  findet voraussichtlich am 17.10.2011 statt. Sind die notwendigen Unterschriften für das Bürgerbegehren eingegangen, hat der Rat zu entscheiden, ob er dem Bürgerbegehren entsprechen will. Ist dies nicht der Fall, muss der Rat  einen Termin für einen Bürgerentscheid bestimmen, der innerhalb von 3 Monaten nach Ratsentscheid durchzuführen ist.