Foto- und Bildjournalismus

Aus Von Ramona Schittenhelm

Journalisten sind bei Veranstaltungen häufig an vorderen Stellen. Ihre Aufgabe ist es, von Konzerten, Politikveranstaltungen oder Sportevents zu berichten. Dies passiert in der Regel auf unterschiedliche Art und Weise:

  • Fernsehanstalten sind mit Kameras vor Ort, um Bild- und Tonaufnahmen zu machen für ihre Beiträge
  • Hörfunkanstalten sind ausgestattet mit Aufnahmegerät und Mikrophon, um mit passenden O-Tönen ihre Beiträge zu gestalten
  • Zeitungsverlage schicken häufig einerseits Berichterstatter, andererseits Fotografen, um mit Fotos und individuellen Texten zu informieren

Die Bilder bzw. Fotos die von den Bildjournalisten veröffentlicht werden stehen dabei unter dem Urheberrecht des jeweiligen Fotografen. Eine Ausnahme ist dann, wenn der Verlag die Bilder zur alleinigen Nutzung und Verwertung gekauft hat.

Foto darf nicht einfach kopiert werden

Auch wenn diese Fotos im Internet veröffentlicht werden dürfen solche Bilder nicht einfach per copy and past kopiert werden und für eigene Zwecke genutzt werden. Dazu ist es erforderlich, dass man beim Fotografen – also dem eigentlichen Urheber des Fotos – anfragt, ob man das Bild nutzen und verwenden kann / darf. Je nach gewünschter Verwendung wird ein entsprechendes Nutzungshonorar fällig und ist der Urheber – also der eigentliche Fotograf – auch zu nennen. Dies sollte man in einer kurzen Vereinbarung entsprechend mit dem Urheber abstimmen bzw. klären. Wichtige Angaben sind dabei um welches Foto es sich handelt, wofür es verwendet werden darf und ob es einen bestimmten Nutzungszeitraum gibt.