In Thüringen werden Kleinkläranlagen mit etwa 1500 Euro bezuschusst

Aus Von Ramona Schittenhelm

Ein Haushalt mit vier Personen kann etwa 1.500 Euro Zuschuss für neue  Kleinkläranlagen erwarten.
Denn Thüringen hat inzwischen eine Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen erstellt. Diese ist die Basis für das Betreiben von Kleinkläranlagen auf Grundstücken. Und diese wiederum werden immer häufiger nötig. Denn es gibt einige Gebiete, bei denen man in den nächsten Jahren und Jahrzehnten keinen direkten Anschluss an die öffentliche Kanalisation erwarten kann. Will nun ein Hausbesitzer Abhilfe schaffen und eine neue Kleinkläranlage errichten oder seine alte sanieren, so unterstützt die Landesregierung diese Vorhaben.

Auch im nördlichen Bundesland Schleswig-Holstein hat man sich mit dem Thema der Kleinkläranlagen auseinander gesetzt. Schleswig-Holstein bietet auch weiterhin die Möglichkeit, dass unbelüftete Kleinkläranlagen, die jedoch die erforderlichen Werte und Normen erfüllen, weiter betrieben werden dürfen. Auch wenn seit 2002 solche Anlagen eig. lt. Bundesrecht verboten sind. Wichtig sei, dass die Anlagen die entsprechenden Werte erzielen und regelmäßig durch Fachfirmen gewartet werden.

Betreiber von Kleinkläranlagen müssen sich darüber im Klaren sein, dass bis spätestens 2015 eine biologische Reinigungsstufe für Kleinkläranlagen vorgeschrieben ist. D.h. in Gebieten, die dauerhaft dezentral entsorgt werden, muss eine biologische Reinigungsstufe nachgewiesen werden. Man kann auch alte Kleinkläranlagen so um- bzw. aufrüsten.